Fanhilfe-FAQ

1. Wie sollte ich mich allgemein im Umgang mit Polizei und Strafverfolgungsbehörden verhalten? 
Grundsätzlich solltet ihr erst einmal Ruhe bewahren. In der konkreten Situation wird alles Diskutieren, Argumentieren und jegliche Gegenwehr nichts nützen. Auch wenn es schwer fällt: die Polizei sitzt erst mal am längeren Hebel und es kann nur schlimmer werden, wenn ihr euch wehrt.
Behaltet im Hinterkopf, dass ihr euch im Nachhinein auf dem Klageweg gegen jede Maßnahme wehren könnt.
Außerdem ist es immer sinnvoll, nach einem Vorfall für euch selbst ein kurzes Gedächtnisprotokoll zu verfassen, in dem ihr den genauen Tathergang erläutert.
Ansonsten gilt der Grundsatz: „Schweigen ist das schärfste Schwert der Verteidigung“. Sagt nicht mehr als ihr müsst und unterschreibt nichts. Vor allem solltet ihr euch nicht provozieren lassen.
Ihr könnt mit der Situation ruhiger und kompetenter umgehen, wenn ihr wisst, welche Rechte und Pflichten ihr habt – informiert euch also, zum Beispiel im Internet oder über den Reader der Fanhilfe Hannover.
(
→ s. auch Frage 4 – Welche Daten muss ich angeben, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde?)
2. Wie kann ich die Fanhilfe Hannover am besten erreichen und was mache ich, wenn ein Notfall vorliegt?
Die Fanhilfe ist über E-Mail (fanhilfehannover@gmx.de), Facebook und an den Spieltagen auch persönlich zu erreichen.

Außerdem haben wir eine Notfallrufnummer eingerichtet, von der aus wir euch im Zweifel zurückrufen (0175-6642113).
3. Woher bekomme ich einen Anwalt?
Zunächst könnt ihr euch natürlich selbst einen Anwalt suchen, zum Beispiel indem ihr im Internet oder im Telefonbuch sucht.
Die Fanhilfe Hannover kann euch aber auch Anwälte empfehlen und euch helfen, den Kontakt herzustellen.

Seid ihr Angeklagter in einem Strafprozess, kann das Gericht euch einen Verteidiger stellen.
(→
s. dazu S. 26/27 des Readers)
4. Welche Daten muss ich angeben, wenn ich von der Polizei kontrolliert werde? 
Ihr müsst die Daten angeben, die auch auf eurem Personalausweis stehen: dazu gehören Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse.
Unter Umständen müsst ihr euren Familienstand so wie euren Beruf angeben (zum Beispiel „Student“ oder „Angestellter“), alles andere könnt ihr aber für euch behalten.
Vor allem eine Telefon- oder Handynummer müsst ihr nicht angeben.
(→ s. dazu S. 3 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
5. Was macht die Polizei mit meinen Daten?
Die wohl größte Speicherungsdatei für eure Daten ist die INPOL Datei, die von Bundes- und Landespolizei genutzt wird.
Ansonsten gelangen die Daten zum Beispiel in eure Ermittlungsakte und gehen so an Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Die Speicherung von Daten im Polizei- und Strafprozessrecht ist sehr kompliziert und vielfältig, vor allem was die Speicherungsvoraussetzungen- und fristen angeht.
Hilfe bei einem Antrag auf Löschung der Daten solltet ihr euch bei einem Anwalt oder bei der Fanhilfe Hannover holen.
Weitere Informationen dazu findet ihr außerdem hier
Datenabgabe und Datenlöschung ggü. der Polizei und auf S. 5 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz.
6. Was soll ich tun, wenn ich festgehalten oder in Gewahrsam genommen werde? 
In erster Linie solltet ihr keinen Widerstand leisten und ruhig bleiben. Ihr könnt im Nachhinein gegen jede dieser Maßnahmen vorgehen und unter Umständen sogar Schadensersatz verlangen.
Im polizeilichen Gewahrsam habt ihr Anspruch auf ein Telefonat. Dieses solltet ihr nutzen um zum Beispiel Familienangehörige, euren Arbeitgeber, einen Anwalt oder auch die Fanhilfe Hannover zu kontaktieren.
Außerdem solltet ihr auf keinen Fall Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben!
(→ s. dazu S. 4 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz).
7. Ich sitze bei der Polizei fest - habe ich eine Anspruch auf Essen, Trinken, Toilettengänge und Zigarettenpause und darf ich mein Handy behalten? 
Auf Trinken und Toilettengänge habt ihr grundsätzlich und jederzeit einen Anspruch.
Essen muss die Polizei euch nach „pflichtgemäßem Ermessen“ besorgen. Das bedeutet, dass ihr eine Wartezeit von ein paar Stunden schon hinnehmen müsst.
Auf eine Zigarettenpause habt ihr keinen Anspruch, fragen kostet jedoch bekanntlich nichts.
Euer Handy wird euch mit Hinweis auf „die Gefährdung eurer selbst oder anderer“ mit ziemlicher Sicherheit abgenommen werden.
(→ s. dazu S. 4 und 9 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
8. Ich soll erkennungsdienstlich behandelt werden, was bedeutet das? 
Eine erkennungsdienstliche Behandlung bedeutet, dass eure äußeren Merkmale festgehalten werden. Zum Beispiel werden Fotos gemacht oder eure Körpergröße, auffällige Narben, Tattoos und Muttermale schriftlich festgehalten.
Die erkennungsdienstliche Behandlung kann zum einen dazu dienen, Personen, über die keine Daten bekannt sind, wiedererkennen zu können. Das sollte euch aber weniger betreffen.
Vor allem wird die erkennungsdienstliche Behandlung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten genutzt, da man euch zum Beispiel auf Fotos oder Videos leichter wiedererkennen kann.
(→ s. dazu S. 5 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
9. Darf die Polizei mich auf Drogen und Alkohol testen? 
Ein Swipe- oder Urintest auf Drogen, so wie das „Pusten“ sind zunächst freiwillig.
Jedoch kann die Polizei mit einer richterlichen Genehmigung durch einen Arzt einen Bluttest durchführen lassen. Habt ihr Alkohol oder Drogen konsumiert, werdet ihr das also kaum geheim halten können.
(→ s. dazu S. 7 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
10. Ich soll dem Haftrichter vorgeführt werden, was bedeutet das? 
Ein Haftrichter entscheidet, ob gegen euch eine Untersuchungshaft angeordnet wird. Diese wird in der Regel angeordnet, wenn euch eine besonders schwere Straftat vorgeworfen wird und nach Einschätzung des Gerichts Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Die Untersuchungshaft kann bis zum Beginn des Strafprozesses andauern! Wenn ihr erfahrt, dass ihr dem Haftrichter vorgeführt werdet, solltet ihr euch schleunigst einen Anwalt suchen oder die Fanhilfe Hannover kontaktieren.
(→ s. Dazu auch S. 9 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
11. Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor meiner Tür, was soll ich tun? 
Ihr solltet euch an der Tür zunächst den Durchsuchungsbeschluss genau durchlesen. Wenn ihr wollt, könnt ihr euch dann einen Anwalt oder einen anderen Beistand für die Dauer der Durchsuchung herbeirufen.
Ihr müsst die Polizei danach jedoch in die Wohnung lassen!
Verlangt, dass alle Räume einzeln hintereinander und in eurem Beisein durchsucht werden. Lest euch außerdem das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll gründlich durch, sucht nach Fehlern und unterschreibt nichts, was nicht der Wahrheit entspricht.
Übrigens: solltet ihr in einer Wohngemeinschaft leben, darf die Polizei nur euer Zimmer und gemeinsam genutzte Räume durchsuchen.
Nach der Durchsuchung solltet ihr ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und vermerken, welche Gegenstände fehlen. Wenn technische Geräte fehlen, solltet ihr eure Passwörter ändern und Simkarten sperren lassen.
(→ s. dazu S. 11 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)
12. Ich war bei einer Durchsuchung nicht zu Hause - was jetzt? 
Grundsätzlich ist eure Anwesenheit bei der Durchsuchung nicht erforderlich.
Die Polizei muss sich nur einen „nicht der Ermittlungsbehörde angehörigen“ Zeugen suchen, zum Beispiel einen Nachbarn oder den Hausmeister.
Außerdem kann sie eure Tür durch den Schlüßeldienst knacken lassen.
Nach Abschluss der Durchsuchung hinterlässt die Polizei ein entsprechendes Dokument in der Wohnung, das euch auf die Durchsuchung hinweist.
Ihr könnt nun erst einmal schauen, was fehlt oder ob Schäden entstanden sind. Danach solltet ihr Kontakt zu einem Anwalt oder zur Fanhilfe Hannover aufnehmen.
13. Ich habe ein Aufenthaltsverbot von der Polizei erhalten, was kann ich dagegen tun? 
Gegen ein Aufenthaltsverbot könnt ihr Widerspruch (auch im Eilverfahren) oder Klage einreichen.
(→ s. dazu S. 14 und 22 ff. des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
14. Ich habe eine Meldeauflage von der Polizei erhalten, was kann ich dagegen tun? 
Gegen eine Meldeauflage könnt ihr Widerspruch (auch im Eilverfahren) oder Klage einreichen.
(→ s. dazu S. 14 und 22 ff. des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
15. Welche Pflichten habe ich, wenn ich von der Polizei eine Gefährderansprache erhalten habe?
Eigentlich gar keine. Die Gefährderansprache oder das Gefährderanschreiben ist nur ein „Warnschuss“ der Behörden. Ihr müsst nichts unterschreiben und euch an keine besonderen Auflagen halten, solltet jedoch trotzdem einfach freundlich bleiben.
(→ s. dazu S. 15 des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
16. Ich soll als Beschuldigter bei der Polizei aussagen, wie soll ich mich verhalten?
Ihr selbst solltet am besten gar nichts sagen. Ihr könnt euch den Tatvorwurf anhören und eure Daten wie Adresse und Geburtsdatum mitteilen. Ansonsten solltet ihr euch sofort einen Anwalt suchen, der eure Strafverteidigung übernimmt und nur auf diesem Wege Angaben machen.
Ihr seid als Beschuldigter nicht verpflichtet, Aussagen zu machen, deshalb gilt der Grundsatz: „Schweigen ist das schärfste Schwert der Verteidigung“.
Wir empfehlen euch für diesen Fall dringend, das Kapitel über Aussagen bei der Polizei und vor Gericht im Reader durchzulesen.
(→
s. dazu S. 15 und S. 26 des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
17. Ich soll als Zeuge bei der Polizei aussagen, wie soll ich mich verhalten?
Ihr seid als Zeuge nicht verpflichtet Angaben zu machen und müsst euch selbst oder Angehörige nicht belasten. Zu einer Zeugenaussage könnt ihr natürlich auch einen Anwalt mitbringen!
Vor allem solltet ihr euch aber bewusst sein, dass eine getätigte Zeugenaussage sehr weite Kreise ziehen kann: im Bezug auf andere laufende Verfahren, spätere Maßnahmen der Polizei und vor allem auf die Schuld oder Unschuld eines Anderen.
Wir empfehlen euch für diesen Fall dringend, das Kapitel über Aussagen bei der Polizei und vor Gericht im Reader durchzulesen.
(→ s. dazu S. 15 und S. 26des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
18. Ich soll als Zeuge bei Gericht aussagen, wie soll ich mich verhalten?
Als Zeuge vor Gericht seid ihr verpflichtet, zu erscheinen und die Wahrheit auszusagen. Eine Lüge stellt vor Gericht eine Straftat dar!
Wir empfehlen euch für diesen Fall dringend, das Kapitel über Aussagen bei der Polizei und vor Gericht im Reader durchzulesen.
(→ s. dazu S. 15 und S. 26 des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
19. Ich bin Angeklagter in einem Strafprozess, wie soll ich mich verhalten?
Das wichtigste ist, dass ihr einen Anwalt an eurer Seite habt (siehe dazu Frage 3: Woher bekomme ich einen Anwalt?). Welche genauen Rechte und Pflichten ihr habt, kann ein Anwalt oder die Fanhilfe Hannover euch in einem persönlichen Gespräch vermitteln. 

20. Die Polizei hat mich bei der Arbeit besucht, welche Rechte und Pflichten habe ich? 

Der Besuch auf der Arbeit ist ein beliebter Trick, um den Druck gegen euch zu erhöhen.
Ihr solltet die Beamten auf keinen Fall herein lassen und euch ihre Namen notieren.
Außerdem solltet ihr dem Verhör widersprechen und keine Angaben machen, die über eure Personalien hinausgehen.
(→ s. dazu S. 20 des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
21. Jemand hat mir angeboten, als V-Mann tätig zu werden. Was soll das bedeuten?
V-Männer sind szenezugehörige Privatpersonen, die von den Ermittlungsbehörden angeworben werden, um „aus erster Hand“ Informationen weiterzuleiten.
Dafür werden euch Vergünstigungen im Strafprozess oder andere, auch finanzielle, Vorteile versprochen.
Das ist ein fauler Deal und ihr solltet euch auf gar keinen Fall darauf einlassen!
Sollte jemand versucht haben, euch anzuwerben, informiert sofort die Fanhilfe Hannover.
(→
s. dazu S. 21 des Readers
zum Umgang mit Polizei und Justiz)
22. Ich habe kein Geld um einen Verteidiger zu bezahlen, wer kann mir helfen?
  
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht euch einen Pflichtverteidiger stellen, der zunächst vom Staat bezahlt wird. Werdet ihr verurteilt, holt der Staat sich diese Ausgabe wieder von euch zurück. Es gibt außerdem die Möglichkeit, euren Verteidiger als Wahlpflichtverteidiger einzusetzen, die Finanzierung läuft dann ähnlich ab.
Ihr müsst keine Angst haben, aus finanzieller Not ohne Verteidiger vor Gericht zu stehen. Eure Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten jedoch nicht!
Über weitere Möglichkeiten kann die Fanhilfe Hannover euch in einem persönlichen Gespräch informieren.
(→ weitere Infos findet ihr hier:
Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten)
23. Ich habe kein Geld, um eine Klage bei Gericht einzureichen, wer kann mir helfen? 
Es gibt die Möglichkeit, die Kosten über eure Rechtsschutzversicherung abzuwickeln oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Außerdem kann die Fanhilfe Hannover euch unter Umständen finanziell unterstützen. Für weitere Informationen solltet ihr Kontakt mit der Fanhilfe Hannover aufnehmen.(→ weitere Infos findet ihr hier: Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten)
24. Woher weiß ich, ob ich in der GS-Datei stehe?
Grundsätzlich bekommt ihr keinen Brief, in dem steht, dass ihr nun in die GS-Datei eingetragen seid. Wurdet ihr im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen kontrolliert oder seid ihr Adressat polizeilicher Maßnahmen geworden, ist die Wahrscheinlichkeit einer Eintragung relativ hoch. Dennoch bleibt euch nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Information und Löschung zu stellen. Dabei kann euch ein Anwalt oder die Fanhilfe Hannover behilflich sein.
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s. dazu S. 23 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz und hier: Datei „Gewalttäter Sport“)
25. Was ist der Unterschied zwischen einem örtlichen und einem überörtlichen Stadionverbot und was bedeutet es für mich?
Ein örtliches Stadionverbot kommt in etwa einem Hausverbot gleich. Der Verein macht dabei von seinem Hausrecht Gebrauch. Ihr dürft das gesamte Stadiongelände nicht mehr betreten, das gilt jedoch nicht für fremde Stadien.
Ein überörtliches Stadionverbot wird von einem Verein ausgesprochen, gilt aber für alle Stadien der 1. bis zur 3. Liga und auch für Länder- und Pokalspiele, sowie teilweise für Regionalligen. Auch hier heißt das für euch, dass ihr das gesamte Stadiongelände nicht mehr betreten dürft und bei Zuwiderhandeln mit Konsequenzen rechnen müsst.
Es gibt die Möglichkeit, Stadionverbote aufzuheben. Für mehr Informationen solltet ihr die Fanhilfe Hannover kontaktieren.
(→ s. dazu S. 24 des Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz)


Download: Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz