Mittwoch, 11. April 2018

Pressemitteilung zu den erneuten Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche 96-Ultras


Identisch zum 14.06.2017 fanden am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018, erneut Hausdurchsuchungen bei vermeintlichen Mitgliedern der Ultragruppe „Rising Boys Hannover“ (kurz RBH) statt.

Wie auch in der ersten Welle der Hausdurchsuchungen im Jahr 2017, gehört, nach Erkenntnissen der Fanhilfe Hannover, ein Großteil der betroffenen Personen erneut nicht der Ultra-Gruppe RBH an.

Da nach bisheriger Aktenlage keine Täter seitens der Polizei ermittelt werden konnten, stellt sich auch hier die Frage nach Sinn, Zweck und Verhältnismäßigkeit dieser Aktion.

Allem Anschein nach versucht die Bundespolizei in diesem Kontext dem durch sich selbst erzeugten Ermittlungsdruck, infolge des medienwirksamen Auftretens, gerecht zu werden. Dieses alles ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und dem Schutze unbescholtener Bürger.

„Es ist mittlerweile nicht unüblich, dass die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen mit Kanonen auf Spatzen schießen. Den meisten Betroffenen bleibt lediglich die spätere Gewissheit als unschuldiger Bürger Opfer einer solchen Maßnahme geworden zu sein, was das Gericht später auch feststellen wird. Eine Entschuldigung oder gar eine Wiedergutmachung der Ermittlungsbehörden für ihre Fehleinschätzung findet in keinem einzigen Fall statt.“, gibt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover zu bedenken.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn Journalisten wie Britta Mahrholz und Tobias Morchner nicht nur als Erstes in der lokalen Presse über die Maßnahmen berichten würden, sondern auch die Endergebnisse der Ermittlungen in selbigen Umfang ans Tageslicht bringen würden. Dass hier ein starkes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl von vermeintlichen Tatverdächtigen und den tatsächlich erfolgten Verurteilungen seit Jahren vorherrscht, ist mehr als offensichtlich.“, fährt dieser fort.

Die Fanhilfe Hannover rät auch bei dieser Maßnahme allen Betroffenen einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Zudem wird die Fanhilfe juristisch den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger prüfen und gegebenenfalls zur Anzeige bringen.