Donnerstag, 20. September 2018

Pressemitteilung: Vereinsausschluss von Hannover 96 vor dem AG als rechtswidrig und unwirksam bestätigt

Ein Mitglied der Fanhilfe Hannover wurde nach dem Antreffen in der Nähe eines Baumarktes in Hildesheim im Vorfeld der Begegnung von Eintracht Braunschweig und Hannover 96 durch den Vorstand von Hannover 96 aus dem Verein ausgeschlossen.

Hannover 96 hatte den Vereinsausschluss mit einem – vermeintlichen - Verstoß gegen die Satzung des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. begründet.

Gegen den Fan wurde weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, noch wurde er in polizeiliches Gewahrsam genommen. Gleichwohl schloss Hannover 96 den Fan nach über zehn Jahren der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Hiergegen setzte sich der Fan mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl juristisch zur Wehr.

In dem Verfahren wurde vorgetragen, dass die „Feststellungen" der Polizei keine Tatsachen darstellen, die es rechtfertigen davon auszugehen, dass der Kläger damals Straftaten begehen wollte. Irgendeinen Nachweis, dass der Kläger von –vermeintlichen – Planungen einer Auseinandersetzung wusste, oder gar in solche eingebunden gewesen ist, liegen nicht vor und konnten von Hannover 96 auch weder dargelegt, geschweige denn bewiesen werden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen zum Ausschluss auch nach der Satzung nicht vorliegen, da weder ein vereinsschädigendes Verhalten, noch ein Verstoß gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung durch gewalttätige Bestrebungen vorliegen. Auch die Datenweitergabe aus dem polizeilichen Vorgang von der Polizei über den DFB, an die Hannover 96 GmbH & Co KGaA und dann an den e.V. war zu kritisieren. Letztlich wurde auch die satzungsgemäß vorzunehmende Anhörung im Ehrenrat von Hannover 96 nicht durchgeführt.

Der Vortrag von Hannover 96 beschränkt sich darauf auszuführen, dass man den Polizeibehörden Glauben schenken müsse.

Nachdem bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren erreicht werden konnte, dass das „ausgeschlossene Mitglied" an der Mitgliederversammlung im April 2018 teilnehmen konnte, wurde nach Durchführung der mündlichen Verhandlung heute das Urteil verkündet. Der Tenor lautet:

"Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten fortbesteht und der diesbezügliche Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss des Klägers bei dem Beklagten vom 04.12.2017 unwirksam ist."

Der Fall zeigt erneut deutlich, dass Hannover 96 e.V. keine Einzelfallprüfung vorgenommen hat, sondern sozusagen in Gutsherrenart mit der Gießkanne Vereinsausschlüsse ausgesprochen hat.

Die Fanhilfe Hannover bietet daher dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. im Sinne des Vereinsfriedens an, alle der 36 ähnlich gelagerten Ausschlüsse umgehend bis spätestens zum 01.10.2018 aufzuheben und alle betroffenen Mitglieder darüber schriftlich in angemessener Form zu informieren. Die Fanhilfe Hannover wird im Falle von unterbleibenden Aufhebungen der Vereinsausschlüsse umgehend jedem einzelnen Betroffenen dazu raten, den Klageweg zu bestreiten, was mit einem erheblichen Kostenaufwand für den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. verbunden sein wird.

Darüber hinaus fordert die Fanhilfe Hannover die uneingeschränkte Rehabilitierung der Betroffenen im Rahmen der Kanäle, in denen Hannover 96 die widerrechtlichen Ausschlüsse verkündet und kommentiert hat, sowie die Anerkennung der Ausschlusszeiten als Vereinsmitgliedschaft. Etwaige Jubilare sind entsprechend nachträglich zu ehren.

„Die Fanhilfe Hannover möchte hiermit deutlich machen, dass sie sich sehr wohl der Brisanz der angespannten Kostensituation bei Hannover 96 bewusst ist und im Sinne des e.V. keine weiteren Kosten verursachen möchte. Sollte dieses Entgegenkommen als solches nicht erkannt werden, sehen wir uns leider in unserer Eigenschaft als Fanhilfe gezwungen, unsere Mitglieder mit allen Mitteln zu unterstützen." schließt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover ab.

Sonntag, 5. August 2018

Pressemitteilung: Einseitige Ermittlungen der Polizei Hannover enden erneut in Freispruch und Einstellung der Verfahren

Zwei Mitglieder der Fanhilfe wurden im Vorfeld des Spiels gegen Union Berlin im April 2017 präventiv von der Polizei Hannover in Gewahrsam genommen (siehe PM). Sie erhielten im Nachgang Vorladungen als Beschuldigte für Sachbeschädigungen in den Zellen und kurz darauf Strafbefehle in auffällig niedriger Höhe, gegen die jeweils Einspruch eingelegt wurde.

Beide Verfahren wurden vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt und endeten mit Freispruch und Einstellung.

Auffällig war, dass in beiden Verfahren seitens der Polizei Hannover zu keiner Zeit entlastend, sondern ausschließlich belastend, gegen beide Betroffenen ermittelt wurde. Eine Zustandskontrolle der Zellen erfolgte im Vorfeld der Belegung nicht. Zudem war es für den geladenen Zeugen der Polizeidirektion Hannover selber nicht mehr nachzuvollziehen, welche Personen in welcher Zelle untergebracht waren. Hinzu kommt, dass laut Zeugenaussage selektiv Zellen ausgewählt worden waren, die im Nachgang kontrolliert wurden. In diesem Fall ist der Ermittlungsbehörde ein klares Versagen zu attestieren.

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten in beiden Fällen daher den Ausführungen des Fananwalts Dr. Andreas Hüttl.

„Von der Präventivmaßnahme, die zu der Ingewahrsamnahme führte, bis hin zum Abschluss der beiden Verfahren zeigt der Vorgang erneut eindrucksvoll, wie die Polizei fernab rechtsstaatlicher Grundsätze agiert. Die Landesregierung täte gut daran, sich weniger mit neuen Kopfbedeckungen für Einsatzkräfte als viel mehr mit dem darunter zu befassen.“ führt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover aus.

Die Fanhilfe Hannover lehnt weiterhin jegliche Form von präventiven freiheitsentziehenden Maßnahmen ab und fordert die Landesregierung auf, diese Praxis zugunsten aller Bürger abzuschaffen. Des Weiteren fordert Sie den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius als Dienstherren auf, die Ermittlungsbehörden in den Grundsätzen ihrer Arbeit mit der notwendigen Sorgfalt zu schulen, damit dem Steuerzahler Kosten infolge fehlender entlastender Ermittlungsergebnisse erspart bleiben.

Mittwoch, 18. April 2018

Karten spenden für den guten Zweck!

Am Mittwoch hatte Hannover 96 angekündigt, auf der Mitgliederversammlung insgesamt 800 Eintrittskarten unter den aktiven und passiven Mitgliedern zu verlosen. Diese werden nach Veranstaltungsende im Foyer ausgegeben.

Im Anschluss der Mitgliederversammlung sammelt die Fanhilfe Hannover zusammen mit der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 vor der Stadionsporthalle die Eintrittskarten für soziale Einrichtungen, die über das Fanprojekt Hannover verteilt werden. So könnt ihr Menschen den Besuch des Spiels am Samstag oder des letzten Heimspiels ermöglichen, die es normalerweise nicht könnten. Solltet ihr also eure gewonnene Karte nicht unbedingt selbst benötigen, würden wir uns über die Spende dieser freuen!

Sofern Mitarbeiter des Vereins nicht wissen, was sie mit den nicht abgeholten oder verteilten Gewinnen machen sollen, dürft auch ihr selbstverständlich die Karten bei euren Vereinskameraden nach der Mitgliederversammlung abgeben.

Fanhilfe Hannover & Pro Verein 1896






Dienstag, 17. April 2018

Pressemitteilung: Im Eilverfahren bestätigt – Ausgeschlossenen Mitgliedern ist der Zutritt und die Ausübung des Stimmrechtes als Mitglieder zur kommenden Mitgliederversammlung zu gewähren

Am heutigen Dienstag, den 17.04.2018, wurden zwei Fans von Hannover 96 in einem Eilverfahren in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der Vereinsausschlüsse im Dezember 2017 mehr als fragwürdig ist. Nachdem die betroffenen Mitglieder bereits Klage vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Vereinsausschluss erhoben haben, wurde nun in einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erreicht, dass Hannover 96 den Betroffenen den Zutritt, die Teilnahme und das Stimmrecht als Mitglieder bei der am 19.04.2018 stattfindenden Mitgliederversammlung zu gewähren hat. 

Bereits im Dezember des letzten Jahres berichteten wir über die fragwürdigen Ausschlüsse aus dem Verein auf Grund eines Vorfalls, welcher bereits im Jahr zuvor stattgefunden hatte. Durch die heutige Entscheidung wurde somit auch der Standpunkt der Fanhilfe Hannover vorläufig bestätigt, dass die damaligen Begründungen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten nicht zutreffend waren.

So führt das Amtsgericht Hannover in den heutigen Entscheidungen aus: „Demnach erscheint die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zum Ausschluss des Verfügungsklägers als Mitglied aus dem Verein vom 04.12.2017 mehr als fraglich“. Weiter heißt es in den Urteilen: „Zugunsten des Verfügungsklägers kann zunächst angeführt werden, dass er nach Ansicht des Gerichts wahrscheinlich im Hauptsacheverfahren durchdringen wird“.

Umso deutlicher wird daher aus unserer Sicht auch das damalige Motiv für die ausgesprochenen Vereinsausschlüsse: der Kampf gegen kritische Mitglieder und eine vereinsinterne Opposition. Es kann vermutet werden, dass bei Hannover 96, aus Angst vor der Stimmberechtigung bei kommenden Mitgliederversammlungen, die erste Möglichkeit genutzt wurde, diese Personen auszuschließen. All das unabhängig davon, ob rechtlich begründet oder eben nicht, was uns die heutige Entscheidung bereits gezeigt hat.

Nach diesem erfolgreichen Eilverfahren erhoffen wir uns auch vonseiten Hannover 96 das Eingestehen des rechtswidrigen Ausschlusses aus dem Verein und das Messen mit zweierlei Maß, mit dem Zugeständnis in Hinblick auf die weiteren ausgeschlossenen Mitglieder.

Die Fanhilfe Hannover ist überzeugt, dass nun im Hauptsacheverfahren ein für alle Mal festgestellt wird, dass die Vereinsausschlüsse zu Unrecht ausgesprochen wurden und Hannover 96 mit zweierlei Maß gemessen hat.

Sollte Hannover 96 trotz der heutigen Begründung weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse überzeugt sein und nicht auf die weiteren Betroffenen zugehen, werden wir selbstverständlich auch diese in der Angelegenheit weiterhin unterstützen und den Rechtsweg bestreiten.

Fanhilfe Hannover, 17.04.2018

Mittwoch, 11. April 2018

Pressemitteilung zu den erneuten Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche 96-Ultras


Identisch zum 14.06.2017 fanden am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018, erneut Hausdurchsuchungen bei vermeintlichen Mitgliedern der Ultragruppe „Rising Boys Hannover“ (kurz RBH) statt.

Wie auch in der ersten Welle der Hausdurchsuchungen im Jahr 2017, gehört, nach Erkenntnissen der Fanhilfe Hannover, ein Großteil der betroffenen Personen erneut nicht der Ultra-Gruppe RBH an.

Da nach bisheriger Aktenlage keine Täter seitens der Polizei ermittelt werden konnten, stellt sich auch hier die Frage nach Sinn, Zweck und Verhältnismäßigkeit dieser Aktion.

Allem Anschein nach versucht die Bundespolizei in diesem Kontext dem durch sich selbst erzeugten Ermittlungsdruck, infolge des medienwirksamen Auftretens, gerecht zu werden. Dieses alles ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und dem Schutze unbescholtener Bürger.

„Es ist mittlerweile nicht unüblich, dass die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen mit Kanonen auf Spatzen schießen. Den meisten Betroffenen bleibt lediglich die spätere Gewissheit als unschuldiger Bürger Opfer einer solchen Maßnahme geworden zu sein, was das Gericht später auch feststellen wird. Eine Entschuldigung oder gar eine Wiedergutmachung der Ermittlungsbehörden für ihre Fehleinschätzung findet in keinem einzigen Fall statt.“, gibt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover zu bedenken.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn Journalisten wie Britta Mahrholz und Tobias Morchner nicht nur als Erstes in der lokalen Presse über die Maßnahmen berichten würden, sondern auch die Endergebnisse der Ermittlungen in selbigen Umfang ans Tageslicht bringen würden. Dass hier ein starkes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl von vermeintlichen Tatverdächtigen und den tatsächlich erfolgten Verurteilungen seit Jahren vorherrscht, ist mehr als offensichtlich.“, fährt dieser fort.

Die Fanhilfe Hannover rät auch bei dieser Maßnahme allen Betroffenen einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Zudem wird die Fanhilfe juristisch den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger prüfen und gegebenenfalls zur Anzeige bringen.