Donnerstag, 24. November 2016

Urteil des OVG Lüneburg in der Sache "Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" - Einträge zu großen Teilen rechtswidrig

Am 18.11.2016 fand vor dem OVG Lüneburg die Berufungsverhandlung betreffend der Löschung von personenbezogenen Daten aus der "Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" statt.

Auch wenn eine vollständige Löschung der Einträge in dieser Instanz nicht erreicht werden konnte, zeigen die Ergebnisse der Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Hannover und OVG Lüneburg deutlich auf, wie problematisch die Führung der so genannten SKB-Datenbank ist. So mussten insgesamt fast die Hälfte der vorhandenen Einträge betreffend der Klägerin gelöscht werden - ein Indiz dafür, wie viele willkürliche und falsche Einträge in der Datei vorhanden sind, deren Bestehen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Die Arbeitsdatei wurde dennoch jahrelang ohne Rechtsgrundlage im Geheimen geführt und entbehrt zudem weiterer rechtsstaatlicher Grundsätze: so ist eine automatische Information über die Speicherung gegenüber den Betroffenen nicht vorgesehen. Zudem scheint die Löschung von rechtswidrigen Einträgen nur über den Rechtsweg möglich zu sein - ein kostenintensiver Aufwand, der für den Großteil der Betroffenen nur unter großen Belastungen realisierbar sein wird. Auch problematisch ist die Qualität der eingetragenen Vorkommnisse, so sind sowohl einfache Personalienfeststellungen vorhanden, die für eine Gefahrenprognose überhaupt keinen Wert haben, als auch eingeleitete Ermittlungsverfahren. Der Ausgang der Ermittlungsverfahren (zum Beispiel eine Einstellung mangels Tatverdacht) ist jedoch in dem überwiegenden Teil der Fälle nicht vermerkt.
So schafft die Polizei sich selbst Material für ihre Datei, eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts und des Prognosewerts der Eintragung zum Beispiel durch eine unabhängige Stelle erfolgt nicht, dennoch sind auf Grundlage der Datei umfassende Grundrechtseingriffe möglich (beispielsweise die Erteilung von Aufenthaltsverboten für eine gesamte Saison).

Die Fanhilfe erwartet in den kommenden Wochen die schriftliche Urteilsbegründung und wird zeitnah eine Verfassungsbeschwerde anstrengen, um weiterführend gegen die Datenbank vorzugehen.