Donnerstag, 9. April 2015

96-Fan erhält nach Schmerzensgeldforderung 150€ für Busfahrt nach Braunschweig

Bisher drehten sich die Gerichtsverfahren bezüglich des Derbys im April 2014 um die Auswärtsdauerkarteninhaber, die zu einer Busanreisegezwungen wurden, obwohl sie ein Anrecht auf eine Eintrittskarte ohne damit verbundene verpflichtende Busanreise hatten. Rund zehn Verfahren hatte Hannover 96 vor dem Spiel verloren, weitere knapp 90 Verfahren konnte Hannover 96 durch einen Befangenheitsantrag verzögern, den das Amtsgericht im Nachgang als rechtsmissbräuchlich bezeichnet hat. Über diese Verfahren wurde ausgiebig berichtet und sie dürften dem interessierten Fan und Journalisten bekannt sein.

Heute können wir euch aber von einem neuen Kapitel des letztjährigen Rückspiels in Braunschweig berichten. Auch mindestens ein Fan, der mitden Bussen nach Braunschweig gefahren ist, hat Hannover 96 verklagt, da in den Bussen unerträgliche Zustände herrschten. Hannover 96 versäumte es, ausreichend Reisebusse für die Fahrt zur Verfügung zu stellen. Daher mussten allerhand Linienbusse der RegioBus GmbH eingesetzt werden. Abgesehen von fehlenden Gurten (was u.a. zu einer geringen Reisegeschwindigkeit führte) haben diese Busse bekanntlich keine Toilette. Das wäre kein Problem gewesen, wenn die Busse zwischendurch eine Pause gemacht hätten - seitens des Veranstalters Hannover 96 war dies allerdings nicht vorgesehen und so mussten die Fahrgäste teilweise zwei Stunden ohne Toilette auskommen. Die daraus entstehenden Schmerzen können sich die meisten Auswärtsfahrer vermutlich vorstellen.

Der besagte 96-Fan hat daraufhin die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld aufgefordert, da die Beklagte rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Fans (und auch vieler weiterer Betroffener) geschädigt hat. Da es außergerichtlich zu keiner Einigung kam, wurde gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Hellemann die entsprechende Klage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Das Amtsgericht ist der Argumentation des 96-Fans weitestgehend gefolgt und hat beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Hannover 96 muss dem klagenden Fan laut Beschluss vom 02.03.2015 einen Betrag von 150,00 € zahlen und zusätzlich die Hälfte seiner außergerichtlichen anwaltlichen Kosten tragen. Dieser Vergleichsvorschlag ist von Hannover 96 und dem Fan angenommen worden.

Dieses Verfahren zeigt erneut, was für ein Desaster die Zwangsbusanreise rückblickend für Hannover 96 darstellt. Vor Gericht gab es ausschließlich Niederlagen, Gesamtkosten im mittleren fünfstelligen Bereich sind entstanden und das Verhältnis zur Fanszene ist nachhaltig zerstört worden. Ins Fäustchen lachen wird sich lediglich der Innenminister, der die gesamte Anreise initiiert hat und der der Öffentlichkeit davon berichtet, dass sein Konzept vermeintlich für einen gewaltfreien Spieltag gesorgt hat. Dass tatsächlich nicht ein Polizeibeamter weniger bei diesem Spiel eingesetzt werden konnte und es stattdessen zu einer Verlagerung der Konfliktfelder und einer für die Polizeikräfte schwieriger zu überblickenden Lage kam, wird dabei bewusst übersehen. Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass es eine Zwangsanreise zu einem Fußballspiel in Deutschland nie wieder geben darf! Bei einer solchen Anreise kann es nur Verlierer geben, das hat der 6. April 2014 eindrucksvoll bewiesen.