Sonntag, 6. April 2014

Update zu den Verfahren der Auswärtsdauerkarteninhaber im einstweiligen Rechtsschutz

Nachdem der richterlicher Eildienst gestern ab 11:00 Uhr am Amtsgericht Hannover mit der zuständigen Richterin besetzt war, wurde gegenüber der Richterin durch den anwesenden Prozessbevollmächtigten mitgeteilt, dass sich derzeit eine Vielzahl von Rechtssuchenden vor dem Amtsgericht befindet, die auf der Grundlage der am 04.04.2014 verkündeten neun entsprechenden Entscheidungen des Amtsgericht Hannovers (u.a auch von dem Präsidenten des Amtsgericht Hannover), nun auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehren um die ihnen vertraglich zustehenden Eintrittskarten für das heutige Spiel in Braunschweig zu erhalten und zwar ohne, dass die hierzu aufgezwungene Busreise genutzt werden muss.

Der Richterin lag zu diesem Zeitpunkt eine Abschrift der Entscheidung Amtsgericht Hannover, Az.: 406 C 3516/14, vor, die eben vom Präsidenten des Amtsgericht Hannover selbst mit Datum des 04.04.2014 erlassen wurde. In dieser Entscheidung heißt es u.a. wie folgt:

Hat das Amtsgericht Hannover…. durch den Präsidenten des Amtsgericht Vogel beschlossen:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragssteller für das Bundesligaauswärtsspiel der Profimannschaft von Hannover 96 am 06.04.2014 bei Eintracht Braunschweig eine seinem Vertrag entsprechende Eintrittskarte der Kategorie „Stehplatz ermäßigt“ im Eintracht-Stadion zu übergeben, und zwar ohne, dass der Antragsteller verpflichtet wird, den durch die Antragsgegnerin bereitgestellten Bustransfer zu nutzen.

Der Antragssteller hat…damit aus § 433 Abs,. 1 BGB einen Anspruch auf Überlassung der zuvor genannten Karte.

Damit hat die Antragsgegnerin eine uneingeschränkte Garantie dafür übernommen, dass für die Auswärtsspiele von Hannover 96 die Inhaber der Dauerauswärtskarten (also ausdrücklich aller AWDK-Inhaber!) entsprechende Karten in der vereinbarten Kategorie erhalten.

Insbesondere ist die Antragsgegnerin nicht berechtigt, die Zusendung der Karten mit bestimmten Modalitäten über die Anreise zu Auswärtsspielen zu verbinden.“

Der vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich unerheblich ist, wenn Hannover 96 eine weitere Abrede mit Eintracht Braunschweig über die Busnutzung getroffen hätte.

Der vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich unerheblich ist, wenn Eintracht Braunschweig tatsächlich vor hätte, Karteninhaber ohne Busnutzung nicht in das Stadion einzulassen.

Auf all das kommt es – nach 9 im Ergebnis übereinstimmenden Entscheidungen des Amtsgericht Hannover – tatsächlich überhaupt nicht an.

Es gibt einen vertraglichen Anspruch, der ist zu erfüllen. So einfach ist das.

Trotz dieser klaren Rechtslage verweigerte Hannover 96, besser die Sales & Service GmbH & Co KG den berechtigten AWDK-Inhabern die Herausgabe der Eintrittskarten.

Diese Einstellung der Verantwortlichen zeugt von einem Rechtsverständnis das im eklatanten Gegensatz zu der Rechtsordnung und den Gesetzen steht.



Nachdem nun die 86 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Bevollmächtigen dem Gericht vorgelegt wurden, begannen die Damen im Geschäftszimmer die Namen der Antragsteller in das System einzupflegen. Die erkennende Richterin hatte sich um weitere Bedienstete bemüht, damit der „normale“ Dienst des richterlichen Eildienstes, u.a. die Bearbeitung von Haftsachen, weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Um 15.14 Uhr ging auf der Geschäftsstelle ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein.

Nach § 42 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen

Über die in dem Antrag von Hannover 96 mitgeteilten Gründe werden wir hier – zunächst – keine Mitteilung machen, da der dortige Vortrag noch Gegenstand des Verfahrens (das noch nicht beendet ist) und ggf. Gegenstand von strafrechtlich relevanten Weiterungen ist.

Zusammengefasst kann jedoch gesagt werden, dass die dort vorgetragenen – vermeintlichen - „Befangenheitsgründe“ sämtlich abzuweisen sind.

Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag konnte am Wochenende jedoch nicht mehr erfolgen. Zur Bearbeitung des Befangenheitsantrages muss die Richterin eine "dienstliche Stellungnahme" zu den vorgetragenen - vermeintlichen -Befangenheitsgründen abgeben.

Hiernach wird durch einen anderen Richter entschieden, ob tatsächlich Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin im Sinne des § 42 ZPO bestanden haben. Wenn das bejaht wird - was zu bezweifeln ist - wird sich ein anderer Richter mit dem weiteren Verfahren befassen müssen.

Wenn der Befangenheitsantrag abgelehnt wird die bisherige Richterin die Verfahren zu Ende führen.

Da nach der Durchführung des heutigen Spiels das Rechtsschutzinteresse an der Herausgabe der Karte entfällt, müssen die Verfahren jeweils für erledigt erklärt werden.

Es ist dann "nur" noch über die Kosten zu entscheiden. Hier ist die Regelung des § 91a ZPO zu beachten. Dort heißt es u.a.:
Haben die Parteien in den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes“


Mit anderen Worten, der, der den Rechtsstreit - ohne das eintretende erledigende Ereignis - verloren hätte (zweifelsfrei die Sales & Service GmbH & Co KG) muss nun auch die Kosten tragen. In der Kostenentscheidung werden die Verfahren "in der Sache" so, sozusagen "nachentschieden".



So viel zu den rechtlichen Ereignissen des gestrigen Tages. Innerhalb der nächsten Tage wird es zudem eine abschließende Stellungnahme geben, in der wir probieren, das Geschehene aufzuarbeiten. Auch, was diese Ereignisse für das Verhältnis Fans – Hannover 96 bedeutet, soll thematisiert werden.



Wir möchten euch in diesem Zusammenhang noch mal auf die Demo der Fanszene Hannover hinweisen: erscheint ab 10:00 zahlreich am Opernplatz, um lautstark für eure Rechte zu demonstrieren!


Freitag, 4. April 2014

++ WICHTIG ++ Neue Informationen für AWDK-Inhaber

Trotz der 11 Urteile des AG Hannover sowie Protesten vor der Geschäftsstelle von Hannover 96 hat Hannover 96 gegenüber Fanvertretern erklärt, dass eine Ausgabe der geschuldeten Tickets für das Braunschweig-Spiel nicht erfolgt.

Hannover 96 ist zu einer Herausgabe lediglich bereit, wenn jeder einzelne Inhaber die geschuldete Karte einklagt.

Wir haben daher für euch ein Formular vorbereitet, mit dem ihr morgen versuchen könnt, vor dem Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung zu erlangen.

Trotz der sehr großen Gewinnchancen besteht das Risiko, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ist dies der Fall, müsstet ihr selbst die Kosten des Verfahrens tragen. (ca. 150€).
Wenn ihr, wie erwartet und wie es ja auch bei den bisherigen Klägern der Fall war, recht bekommt, muss Hannover 96 die Kosten tragen.

Die Ausgabe dieser Formulare erfolgt heute ab 20:00 im Fanhaus am Eilenriedestadion!
Beachtet zudem, dass ihr, wenn ihr Minderjährig seid, die einstweilige Verfügung durch eure Erziehungsberechtigten einreichen müsst.

Seid also um 20:00 am Fanhaus! Dort können auch alle anderen Fragen beantwortet werden.

Die Zwangsbusanreise für AWDK-Inhaber ist rechtswidrig!

Mit heutigem Urteil hat das Amtsgericht Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt drei Klägern recht gegeben, die auf Herausgabe der geschuldeten Eintrittskarte aus dem Vertrag über eine Auswärtsdauerkarte für das Derby am Sonntag geklagt hatten.

Das Gericht stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die geschuldeten Tickets abzuholen.

Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.

Wir fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.

Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.

Mittwoch, 2. April 2014

Hat Hannover 96 Gästekarten in Einzelfällen doch ohne Zwangbusreise herausgegeben?

++ UPDATE ++ Im Anhang könnt ihr nun die (natürlich geschwärzte) Originalkarte sehen, sowie eine E-Mail, in der Hannover 96 die Inhaber solcher Karten auf die beste Anreise- und Parkmöglichkeit hinweist.


Die Fanhilfe Hannover hat vertrauliche Informationen darüber erhalten, dass Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
 
Die Fanhilfe hat sich in dieser Sache an den Verantwortlichen gewandt:
Sehr geehrter Herr Meier,

uns liegen Beweise vor, nach denen Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Nach Ihrer Aussage, sowohl in diversen E-Mails an Fans sowie Ihres Anwalts in der Verhandlung vor dem AG Hannover am 26.03.2014, hat Hannover 96 einen Vertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen, der es unmöglich macht, Zutritt zum Stadion ohne eine vorher erfolgte Busreise zu gewähren. Vielmehr liegen Hannover 96 nach eigener Aussage überhaupt keine Tickets vor, wes wegen auch die Lieferung von geschuldeten Gästetickets an den klagenden AWDK-Inhaber unmöglich sei.

Diese Aussagen decken sich nicht mit unseren Erkenntnissen. Es stellt sich für uns daher die Frage, inwieweit ihre Aussagen 1. der Unwahrheit entsprachen und 2. dazu dienen sollten, sowohl AWDK-Inhaber, als auch „Gewinner“ der ausgelosten Karten hinter das Licht zu führen.
Inwiefern ist eine offensichtliche „Besserbehandlung“ bestimmter, einzelner Fans von ihrer Seite gerechtfertigt?

Einer Erklärung sehen wir im Laufe des heutigen Tages entgegen.

Hochachtungsvoll
 
Fanhilfe Hannover


Sobald eine Antwort hierauf oder Neuigkeiten zu den anderen offenen Fragen vorliegen, informieren wir euch natürlich sofort.




Dienstag, 1. April 2014

Weitergehende Schritte für AWDK-Besitzer

Leider ist es doch komplexer als wir dachten, ein Formular vorzubereiten, mit welchem ihr als AWDK-Besitzer eigenständig, und vor allem auch wasserdicht, eine einstweilige Verfügung gegen Hannover 96 beim Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, direkt am Hauptbahnhof) einreichen könnt. Wir hoffen, dass wir es zumindest morgen noch fertig stellen können.
Wenn ihr dieses Formular ausgefüllt vor 15.30 Uhr abgebt, wird es noch am selben Tag behandelt. Schafft ihr es nur außerhalb der Geschäftszeiten zum Amtsgericht, müsst ihr den Nachtbriefkasten nutzen.

Um das Formular zu erhalten schickt bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de . Ihr erhaltet eine Antwort, sobald wir das Blanko-Formular vorliegen haben.

Aber bitte beachtet: Im Falle einer juristischen Niederlage (also einer Ablehnung) müsst ihr die Gerichts- und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Hierbei kann es sich insgesamt um etwa 350-400€ handeln.


Selbstverständlich besteht schon jetzt für euch die Möglichkeit, eigenständig einen Anwalt einzuschalten, der für euch eine einstweilige Verfügung einreicht. Auch hier wollen wir dazu anmerken: Im Falle einer Niederlage erhöhen sich die gesamten Kosten dann auf bis zu 500€.


Des Weiteren möchten wir euch darauf hinweisen, dass morgen am frühen Nachmittag eine weitere einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht entschieden wird. Vom Prozessausgang werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.