Dienstag, 21. Januar 2014

Pressemitteilung, 21.01.2014

Fanhilfe Hannover kritisiert fragwürdige Hausdurchsuchungen bei Anhängern von Hannover 96

Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen.
Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt.
Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.

Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden.

Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.

Fanhilfe Hannover, 21.01.2014

Workshop auf dem Fankongress 2014




An dieser Stelle sei noch einmal auf den Workshop zur Notwendigkeit der rechtlichen Unterstützung von Fußballfans auf dem Fankongress 2014 hingewiesen, an dem auch die Fanhilfe Hannover mitgewirkt hat.

Hier wurde noch mal deutlich, dass eine lokale Rechtshilfegruppe, die ihre Mandanten auch finanziell unterstützen kann, unverzichtbar geworden ist, um gegen die personelle, finanzielle und professionelle Übermacht von Vereinen, Polizei und Staatsanwaltschaft vorgehen zu können.

Dienstag, 7. Januar 2014

Erfolgreicher Antrag auf Aufhebung eines Stadionverbots in einem durch die Fanhilfe unterstützten Fall

Im Falle des 19-jährigen, der sich nach dem Heimspiel gegen Wolfsburg im Januar 2013 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Hannover verantworten musste, konnte Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch und die Aufhebung des gegen den Angeklagten ausgesprochenen Stadionsverbotes erreichen.

Der Anklage war eine Auseinandersetzung zwischen Polizei- und Ordnungskräften sowie Mitgliedern einer Fangruppierung vorausgegangen, in deren Zuge der Angeklagte versucht haben soll, beteiligte Polizisten mit einer Fahnenstange zu verletzen und sich gegen eine Festnahme zu wehren.

Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass seitens der Polizei bewusst Videomaterial unterschlagen worden war. Außerdem kam der Verdacht auf, dass auch durch Falschaussagen das Ergebnis des Prozesses beeinflußt werden sollte. Letztendlich war auf später durch den Verteidiger eingebrachten Videoaufnahmen deutlich zu erkennen, wie die eingesetzten Polizisten den Angeklagten bei der Festnahme mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn gegen einen Betonpfeiler schleuderten. Beweise für eine versuchte Körperverletzung seitens des Angeklagten lieferte das Videomaterial jedoch nicht, sondern entlastete ihn wesentlich vom Tatvorwurf.

Gegen den Freispruch des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Berufung ein, nahm den Antrag jedoch Anfang Dezember zurück.
Im Gegenzug wurden Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt und der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.

Dem rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten folgte nun die Aufhebung des ausgesprochenen Stadionverbots, sodass der Freisgesprochene das Heimspiel gegen Nürnberg bereits wieder im Stadion mitverfolgen konnte.

Auch dieser Fall ist wieder ein Beispiel für die fragwürdige Vergabepraxis von Stadionverboten, die in den allermeisten Fällen lediglich aufgrund eines Verdachtes ausgesprochen werden, ohne, dass eine Schuld auch nur ansatzweise durch ein Gericht festgestellt wurde.