Freitag, 7. November 2014

Fanhilfe Hannover bietet Hannover 96 Hilfe bei Schadensersatzforderung der PD Hannover an

"Liebe Verantwortliche von Hannover 96,

wie wir der heutigen Ausgabe der Neuen Presse entnehmen konnten, fordert die Polizeidirektion Hannover Schadensersatz von euch, weil Roman Prokoph, der Kapitän der Hannover 96 Amateure,die Frechheit besessen hat, bei einem Regionalligaspiel im Beekestadion, neben das Tor zu schießen und dadurch mutmaßlich eine Beule in einem dahinter geparkten Polizeifahrzeug entstanden sein soll.
Wie euch vermutlich bekannt ist, müssen auch wir uns häufiger mit hanebüchenden Forderungen und Maßnahmen der Polizei auseinandersetzen und sind daher ziemlich erfahren auf diesem Gebiet. Aus diesem Grund bieten wir ausnahmsweise auch euch
unsere Hilfe an. Solltet ihr Interesse haben, so meldet euch doch einfach unter fanhilfehannover@gmx.de.

Herzliche Grüße,

Eure Fanhilfe Hannover"

Dienstag, 21. Oktober 2014

Fanhilfe Hannover irritiert über die gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover und der Staatsanwaltschaft Hannover

Wie die Polizei und die Staatanwaltschaft heute bekannt gaben, sind die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe "Derby" nahezu abgeschlossen. 105 Tatverdächtige sind ermittelt und 272 Strafverfahren eingeleitet worden. Die Fanhilfe ist irritiert, dass eine derartige Pressemitteilung heute bereits erging, obwohl bisher nicht ein Tatverdächtiger aus der Fanszene von Hannover 96 rechtskräftig verurteilt worden ist. Vielmehr liegen der Fanhilfe Hannover Informationen Betroffener vor, dass zahlreiche erhobene Tatvorwürfe sich nicht bestätigt haben und die Ermittlungen bereits eingestellt worden sind.
(http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/2860183/pol-h-gemeinsame-presseinformation-der-staatsanwaltschaft-hannover-und-der-polizeidirektion-pd)

Hierbei zeigen sich Parallelen zu den Vorfällen von Achim im Februar 2013. Damals leiteten die Polizeibehörden über 400 Ermittlungsverfahren ein, die nach monatelangen Ermittlungen ausnahmslos eingestellt wurden. Nicht einem Fan konnte ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden. Auch damals prahlte die Polizei gegenüber der Öffentlichkeit mit der hohen Zahl an eingeleiteten Verfahren. Selbiges ist mit der heutigen Pressemitteilung und mit den jüngsten Meldungen rund um das Amateurderby zwischen dem BTSV und Hannover 96 geschehen. "Wir sehen dahinter Methode und letztlich den Versuch der bewussten Desinformation der Öffentlichkeit,", merkt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover an.

Mit großem Unverständnis nimmt die Fanhilfe zudem zur Kenntnis, dass scheinbar mehrere szenekundige Beamte der Polizei Hannover nicht in der Lage waren, den jahrelangen Streit zwischen Vereinsführung und aktiver Fanszene als Grund für das Fernbleiben der aktiven Fans bei den Spielen der ersten Mannschaft zu erkennen. "Es ist uns schleierhaft, wie man seitens der Polizei ernsthaft annehmen kann, dass die bloße Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen bisher ausschließlich Tatverdächtige dazu geführt haben soll, dass eine drei-
bis vierstellige Anzahl von Fans die Spiele der ersten Mannschaft meidet", sagt Florian Meyer.

"Uns drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass auf die Polizei ein großer Ermittlungsdruck durch das Innenministerium ausgeübt wurde, unter dem jetzt Ergebnisse erbracht werden mussten. Insbesondere das Thema Pyrotechnik ist bereits von Gerichten als einfache Ordnungswidrigkeit eingestuft worden. Ob eine Kostenumlage überhaupt rechtlich möglich ist, ist zudem ebenfalls erst einmal grundsätzlich zu klären.", fährt Meyer fort.

In diesem Zusammenhang kritisiert die Fanhilfe Hannover erneut die Vergabe von 14 Stadionverboten im Rahmen der bisherigen Ermittlungen. "Wie bereits angesprochen, ist bisher keine Person einer Straftat überführt worden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Mit der Vergabe der Stadionverbote untermauert der Verein Hannover 96 lediglich erneut, dass er rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen tritt.", so Meyer weiter.

Bereits im Rahmen des Rückspiels Eintracht Braunschweig - Hannover 96 hatte der Verein unter Druck des Innenministeriums mehreren hundert Anhängern die Herausgabe der Tickets verweigert. Die Fans klagten gegen dieses Vorgehen. In allen der bisher abgeschlossenen Verfahren hatte der Verein vor Gericht Niederlagen einstecken müssen. Bei den noch ausstehenden Verfahren hat Hannover 96 bereits die Kostenübernahme der Verfahren erklärt, was als Schuldeingeständnis zu werten ist.

Sollten sich die erhobenen Tatvorwürfe in einigen Fällen als unberechtigt erweisen, schließt die Fanhilfe Anzeigen gegen Ermittlungsbehörden nicht aus. Sofern der Anfangsverdacht nicht ausreichend begründet war und dafür unverhältnismäßige Maßnahmen seitens der Ermittler angewendet worden sind, wie in diesem Fall massive Eingriffe in die Privatsphäre, wird die Fanhilfe allen Betroffenen Fans zu rechtlichen Schritten gegen die Polizei raten.

Samstag, 18. Oktober 2014

Kleines 1x1 im Umgang mit der Polizei - Heute: Besuch auf der Arbeit und auf dem Arbeitsweg

Aus aktuellem Anlass möchten wir noch mal euer Wissen im Bezug auf die verschiedenen Serviceleistungen der Polizei auffrischen. Heute soll es hierbei aber nicht um den Aufräumservice zu Hause gehen, sondern um Besuche an eurer Arbeitsstelle oder Kontakt auf dem Arbeitsweg. Woher die Polizei weiß, wo ihr arbeitet? Irgendwer wird es ihnen verraten haben.

Grundsätzlich liegt die Art und Weise, wie die Polizei Vernehmungen gestaltet in ihrem "pflichtgemäßen Ermessen". Gängig ist natürlich die Vorladung in die Dienststelle, aber auch eine Befragung an anderen Orten ist grundsätzlich möglich. Es gibt nur einen Haken: das Vorgehen der Polizei muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, zum einen, dass die Relation zwischen eingesetztem Mittel und verfolgtem Zweck stimmen muss, zum anderen, dass das Vorgehen nur so wenig wie nötig in die Grundrechte des Befragten eingreift. Kurz gesagt: je schwerer die Tat, desto ausgefallener können die eingesetzten Mittel sein. Wie verhältnismäßig ein Besuch der Polizei auf der Arbeit nun wirklich ist, möchten wir hier nicht beurteilen - die Anforderungen an einen gerechtfertigten Besuch auf der Arbeit sind jedoch hoch. Fest steht jedenfalls, dass diese Methode häufiger angewandt wird. Das Ziel ist natürlich klar: Diskreditierung vor dem Chef und vor den Arbeitskollegen, der Aufbau eines sozialen Drucks, Angst verbreiten, in manchen Fällen möchte man den Beamten sogar die bewusste Zerstörung von Existenzen vorwerfen - nämlich dann, wenn der Besuch zur Kündigung führt.

Wie solltet ihr euch aber verhalten? Zuerst gilt wie immer: ruhig und freundlich, aber bestimmt bleiben, nichts unterschreiben und von eurem Recht zu Schweigen Gebrauch machen!

1. Aufgrund der Unschuldsvermutung habt ihr einen Anspruch darauf, dass Dritte nichts von Ermittlungen gegen euch erfahren. Auch als Zeuge geht es Dritte (also euren Chef und eure Kollegen) nichts an, in welchen Verfahren ihr als Zeugen auftretet. Es bietet sich also an, die Beamten zu bitten, mit euch vor die Tür zu gehen.

2. Wenn ihr dann vor der Tür seid (oder noch unterwegs zur Arbeit), müsst ihr natürlich trotzdem keine Angaben machen. Als Beschuldigter seid ihr niemals verpflichtet, Angaben zu Vorwürfen zu machen. Mehr als eure Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) müsst ihr nicht angeben. Selbes gilt für Zeugen. Ihr solltet den Beamten also mitteilen, dass ihr mit einer Vernehmung in dieser Situation nicht einverstanden seid und keine weiteren Angaben machen werdet. Außerdem lässt sich auch der Hinweis, man werde erst einen Anwalt kontaktieren, immer gut hören.

3. Drohungen, wie z.B. dass ihr mit auf die Wache kommen müsst, könnt ihr ignorieren. Hierzu besteht absolut kein Grund. Sollte dies Thema werden, könnt ihr den Beamten noch mal erklären, dass sie euch ordentlich vorladen sollen und ihr dann nach Absprache mit eurem Anwalt zu einer Aussage bereit seid - oder eben nicht.

4. Lasst euch das Aktenzeichen und die Namen der Beamten geben und notiert euch Datum und Uhrzeit der Befragung.

5. Nachdem ihr den Besuch verabschiedet habt, bleiben noch weitere Folgemaßnahmen: auf dem Klageweg lässt sich im Nachhinein die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen. Sollte es außerdem Probleme mit eurem Arbeitgeber geben, lassen sich in manchen Fällen arbeitsrechtliche Schritte prüfen. Außerdem solltet ihr ein kurzes Gedächtnisprotokoll verfassen und entweder uns, oder gleich eurem Anwalt Bescheid sagen.

Die wichtigsten Stichpunkte, die ihr euch zum Thema "Besuch auf der Arbeit" merken solltet sind also: das Recht zu schweigen, die Privatheit von Ermittlungen, Vernehmungen nur nach Vorladung und anwaltlicher Beratung auf der Dienststelle, Drohungen ignorieren.         

Donnerstag, 25. September 2014

Weiteres Vorgehen für alle Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen beim Amateurspiel in Braunschweig

Mal wieder sind wir als Fanhilfe Hannover schockiert über das Vorgehen der Polizei gegen friedliche Fans. Dass wir die polizeilichen Maßnahmen unverhältnismäßig finden und für größtenteils rechtswidrig halten, sollte kaum einer Erwähnung wert sein.
Ganz besonders tut es uns Leid, dass den Insassen einmal mehr die Chance genommen wurde, ein so wichtiges Spiel wie das gegen Braunschweig miterleben zu dürfen.
Ebenso schmerzt es zu sehen, dass gemäß übereinstimmender Augenzeugenberichte Auslöser für diesen massiven Polizeieinsatz das eigenhändige Öffnen einer Bustür - um dem völlig menschlichen Verlangen nach frischer Luft in einem überfüllten Bus nachzugehen - gewesen sein soll. Das Handeln einiger friedlicher Fans, die nur ihre menschlichen Grundbedürfnisse stillen wollten, wurde einmal mehr von der Polizei mindestens völlig fehl eingeschätzt, wenn nicht sogar bewusst dazu missbraucht, um eine Eskalation herbeizuführen. Es wurde seitens der Polizei mit Gewalt und dem massiv gesundheitsgefährdenden Sprühen von so gennantem Pfefferspray in den überfüllten Bus auf das Öffnen der Tür reagiert und somit eine Körperverletzung an bis zu diesem Zeitpunkt völlig friedlichen Fans verübt.
Das in der unmittelbaren Folge die Polizei im Einklang mit der Presse die Täter- und Opferrollen mal wieder vertauscht, um den Einsatz zu rechtfertigen und jegliche Kritik zu bekämpfen, ist zwar nicht neu, aber einmal mehr eine Ohrfeige für alle friedlichen Insassen dieses Busses.
Die Geschehnisse lassen sich zwar nicht umkehren, jedoch raten wir euch dringend, auch zum Schutz vor drohenden und aus diesem Einsatz resultierenden Folgen, die nachstehenden Maßnahmen zu ergreifen.

Das weitere Vorgehen sieht nun für ALLE Betroffenen folgendermaßen aus:

Datenlöschung beantragen

Die durch die Polizei erhobenen Daten sollen nach Möglichkeit aus den
Datenbanken der Polizei entfernt werden. Deshalb schickt ihr in etwa
zwei Wochen, also in der Woche ab dem 13.10.2014, den Datenlöschungsantrag ab.

In diese Formulare tragt ihr bitte eure Adresse ein, sowie als Datum der
Personalienfeststellung den 23.09.2014. Als Frist setzt ihr zwei Wochen
ab Absendung eures Schreibens (also für den 13.10.2014 den 27.10.2014
und so weiter). Außerdem gehört in den Brief eine Kopie beider Seiten
eures Personalausweises sowie natürlich eure Unterschrift.

Empfänger des Antrages ist:

Polizeidirektion Braunschweig
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig


Nach etwa zwei Wochen solltet ihr eine Rückmeldung der Polizei erhalten.
Können eure Daten dieser Rückmeldung nach nicht gelöscht werden, weil
zum Beispiel ein Ermittlungsverfahren gegen euch eingeleitet wurde,
meldet euch bitte bei uns. Dann besprechen wir das weitere Vorgehen.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Wir haben für euch eine Blanko-Dienstaufsichtsbeschwerde erstellt. Diese
verseht ihr bitte wieder mit eurer Adresse sowie einer Unterschrift.

Die Blanko-Dienstaufsichtsbeschwerde erhaltet ihr zusammen mit dem Datenlöschungsantrag ausschließlich morgen beim Spiel gegen FT Braunschweig ab 18:00 am Stand im Zwinger. Außerdem können wir euch die Dokumente bei Nachfrage an fanhilfehannover@gmx.de als PDF zukommen lassen.

Gedächtnisprotokoll

Um in möglichen späteren Strafverfahren gegen euch oder gegen die verantwortlichen Beamten das von euch wahrgenommene Geschehen wiedergeben zu können, ist es sinnvoll, für euch selbst ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Schreibt euch also alle wichtigen Details auf, die ihr in ein paar Monaten vergessen haben könntet.

Ärztliches Attest

Falls ihr Verletzungen durch den Polizeieinsatz erlitten habt, solltet ihr schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen, um euch diese schriftlich attestieren zu lassen.

Wenn ihr weitere Fragen, Probleme oder Anregungen habt, könnt ihr uns per E-Mail oder persönlich an den Spieltagen kontaktieren. Des Weiteren raten wir euch noch einmal den Abschnitt B (Polizeiliche Maßnahmen) unseres Readers Klick! durchzulesen.  

Montag, 8. September 2014

Neue Auflage des "Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz" jetzt zum Download verfügbar!

Die zweite, erneuerte Auflage unseres "Readers zum Umgang mit Polizei und Justiz" ist jetzt unter folgendem Link zum Download verfügbar:

Klick!

Freitag, 22. August 2014

Hannover 96 übernimmt alle Gerichtskosten in den AWDK-Verfahren

In den 86 Gerichtsverfahren betreffend der Tickets für das Derby-Rückspiel im April diesen Jahres hat sich Hannover 96 entschlossen, sämtliche Kosten "ohne Übernahme von Rechtspflichten" zu tragen.

Nachdem bereits in drei vorangegangenen Verfahren eine Entscheidung zugunsten der klagenden AWDK-Inhaber gefällt worden war, erklärte sich Hannover 96 endlich bereit, die Kosten freiwillig zu übernehmen. "Es freut uns, dass Hannover 96 und die mandatierten Anwälte endlich einsehen, dass hier keine Chance auf einen Erfolg besteht. Allerdings sind wir weiterhin enttäuscht, dass es überhaupt zu einem Rechtsstreit zwischen Fans und Vereinsführung kommen musste.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.


Hannover 96 hatte sich gegenüber ca. 250 Auswärtsdauerkartenbesitzern vertragsbrüchig gezeigt und Fans die Herausgabe der Tickets zum Punktspiel beim jetzigen Zweitligisten Eintracht Braunschweig verweigert. Knapp 100 Personen sind hiergegen juristisch vorgegangen. Die Fanhilfe bemängelt weiterhin die intransparente und vorallem unprofessionelle Vorgehensweise der Vereinsführung von Hannover 96. "Viele Probleme zwischen der aktiven Fanszene und der Vereinsführung hätten mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keinen Bestand, hätte man seitens des Vereins etwas bedachter reagiert.", fährt Meyer fort. Bis heute hat Hannover 96 sich nicht öffentlich für das rechtswidrige Verhalten gegenüber seinen betroffenen Anhängern entschuldigt. Dieses führte unter anderem zu einer Zuspitzung des Konflikts zwischen dem Verein und seinen Fans. Die organisierten Anhänger befinden sich in dieser Saison weiterhin in einem Stimmungsboykott. Spätestens mit der nun beschlossenen Kostenübernahme, die einem Schuldanerkenntnis gleicht, wäre eine Entschuldigung richtig und wichtig für das Verhältnis zwischen Fans und Verein.

Montag, 4. August 2014

Fanhilfe Hannover begrüßt den Rückzug der Polizei aus Stadien in NRW

Die Fanhilfe Hannover begrüßt den Vorschlag des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum Abzug von Polizeikräften aus den Stadien. Wie Spiegel Online und weitere Medien berichteten, plant die Polizei in NRW die Einsatzstunden und Einsatzumfänge im Rahmen der Bundesligapartien deutlich zu verringern.

"Bemerkenswert ist, dass nun endlich Vernunft bei den Entscheidungsträgern zu siegen scheint." so Florian Meyer, Sprecher der Fanhilfe Hannover.

Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren durch populistische Forderungen einiger Innenminister und Polizeigewerkschafter Diskussionen um die Sicherheit im Fußball befeuert, obwohl die Faktenlage zu keiner Zeit eine Grundlage hierfür hergab.

"Wir sind uns sicher, dass durch den teilweisen oder kompletten Rückzug von Polizeieinheiten aus den Stadien sogar die bisherigen Verletztenzahlen weiter zurückgehen werden. Insbesondere, weil Vorfälle wie beim Spiel Hannnover 96 gegen den FC Bayern vor einigen Jahren oder beim FC Schalke 04 gegen PAOK Saloniki dann der Vergangenheit angehören dürften." fährt Florian Meyer fort. Bei beiden Begegnungen hatten unverhältnismäßige und ungerechtfertige Polizeieinsätze bis zu 70 verletzte Fans durch den Einsatz von Reizgas und Schlagstock verursacht.         

Freitag, 25. Juli 2014

Neues AWDK-Urteil gegen Hannover 96 deckt weitere Lügen auf

Inzwischen liegt uns in einem weiteren AWDK-Verfahren hinsichtlich des Braunschweig-Spiels ein Urteil vor. Auch die Richterin in diesem Verfahren kritisiert in ihrem Urteil Hannover 96 scharf.
Während vieles auch schon in der bereits vor einiger Zeit veröffentlichten Entscheidung zu finden war, ist nachfolgender Absatz besonders interessant und war so bisher nicht zu lesen. 

Die Richterin stellt klar, dass es sich bei der Behauptung seitens Hannover 96, der Zutritt zum Gästebereich des Stadions sei ausschließlich durch Nutzung des Bus-Vouchers möglich, um eine Lüge handelt.

"[...]Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte (hier: Hannover 96 Sales&Service GmbH & Co. KG) letztendlich die von den Klägern gewünschten (Gäste-)Stehplatzkarten vor dem Spiel an diese übergeben hat - und zwar ohne dass die Kläger zuvor der Benutzung des Busvouchers nachgewiesen hatten -, ist der Vortrag der Beklagten, sie habe das Herausgabeverlangen gar nicht erfüllen können, weil die Bustransferverpflichtung "dem Ticket innewohne" in keiner Weise nachvollziehbar. Im Gegenteil ist dieser Vortrag durch die erfolgte Erfüllung des Anspruchs sogar widerlegt.[...]"

In Anbetracht dessen, dass das Betreten des Stadions nicht nur für den Kläger in diesem Verfahren, sondern auch für Sponsoren ohne Nutzung des Bus-Vouchers möglich gewesen ist (http://www.fanhilfehannover.blogspot.de/2014/04/hat-hannover-96-gastekarten-in.html), stellt sich erneut die Frage, wieso diese Möglichkeit den restlichen AWDK-Inhabern mittels dieser Lüge verwehrt wurde. 

Montag, 14. Juli 2014

Erfolgreiche Beschwerde beim Presserat!

Ein Mitglied der Fanhilfe hat erfolgreich Beschwerde beim Presserat eingelegt.
Gegenstand der Beschwerde war ein Artikel der "Neuen Presse" vom 02.04.2014 (Artikel mittlerweile offline) mit der Überschrift "Stadt Braunschweig verbietet Demo von 96-Fans".


Der Presserat stellte einstimmig fest, dass diese Überschrift ein gänzliches Verbot der Demonstration suggeriere. Tatsächlich sei die Demonstration jedoch nicht verboten worden, sondern könne unter Auflagen durchgeführt werden.


Dies verstößt gegen die im Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfalt bei der Recherche und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung.









Montag, 30. Juni 2014

9-Punkte Plan forciert Aufbau eines DFB-Staates

Um auch über die Sommerpause hinweg unseren Puls konstant im oberen Bereich zu halten, veröffentlichte der DFB ein „9-Punkte-Papier“ aus dem Januar 2014, in welchem der Verband erneut seine Vorstellungen zur Ahndung von „Zuschauerfehlverhalten“, sowie sein eigenes Rechts- und Selbstverständnis offen legte (Download 9-Punkte-Plan).
In diesem Dokument macht er einmal mehr deutlich, dass ihm das für eine Demokratie so wichtige staatliche Rechtsprechungsmonopol - insbesondere das über Jahrhunderte gewachsene deutsche Straf- und Strafprozessrecht- nicht ausreicht, um in seinen Augen unerwünschtes „Zuschauerfehlverhalten“ zu unterbinden und vor allem zu bestrafen.

Vielmehr wird teilweise strafrechtlich irrelevanten und unzureichend definierten Verhaltensweisen wie z.B. „grob unsportliche Verunglimpfungen“ oder dem „Einsatz von Pyrotechnik“ der Kampf angesagt, indem der DFB nun erstmals die Vereine offen auffordert, die für solche Vorkommnisse von seinem DFB-Sportgericht ausgesprochenen Strafen an die vermeintlichen Täter weiterzureichen.

Ist eine solche Weitergabe der Verbandsstrafen an Privatpersonen schon aus verschiedenen rechtlichen Gründen äußerst fragwürdig, so zeigt die Forderung doch vor allem eines:
Der DFB akzeptiert die Grenzen und Möglichkeiten der staatlichen Rechtsordnung und die für eine Demokratie so wichtige Gewaltentrennung nicht.
Er selbst will festlegen, welche Verhaltensweisen gesellschaftlich akzeptabel und welche inakzeptabel und daher zu bestrafen sind. Er selbst will die (mittelbare) Bestrafung einzelner Privatpersonen über sein DFB-Sportgericht vornehmen. Und er selbst will die Höhe der Bestrafung festlegen.
Durch sein Vorgehen hat der DFB ein eigenes Rechtssystem errichtet, in welchem mit Hilfe eines (rechtswidrigen) Vertrages zu Lasten Dritter zwischen DFB und Vereinen ein faktisch eigenes Strafrecht des Verbandes geschaffen wird, welches die gängigen Bestrafungsmodelle des deutschen Strafrechts schon enthält: die Geldstrafe und den Freiheitsentzug in Form eines Stadionverbots.
Der Unterschied zum Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt darin, dass im „Staate DFB“ die Bestrafung nicht durch ein unabhängiges, mit Volljuristen besetztes Gericht, nach Durchlaufen eines demokratisch legitimierten Prozesses und dem abschließenden Nachweis einer Schuld ausgesprochen wird. Vielmehr entscheiden dem DFB unterstellte juristische Laien mit ganz eigenen Vorstellungen von Recht und Unrecht über teilweise existenzvernichtende Strafen.

Hier überschreitet der DFB nicht nur seine Befugnisse als Verband, auch überschreiten die Vereine ihr Hausrecht. Dieses findet nämlich dort seine Grenzen, wo rechtsstaatliche Grundsätze unterlaufen werden.
Der DFB veranschaulicht mit dem Dokument eindrucksvoll seinen Wunsch nach einem (DFB-)Staat im Staate.
Ein Privatstaat, der Legislative und Judikative verquickt und das staatliche Strafmonopol missachtet.

Durch die ausdrückliche Verpflichtung der Vereine zur Ermittlung und Inregressnahme von „Tätern“ im Sinne des DFB-Rechtsverständnisses (Punkt 6) wird zudem ein noch größerer Keil zwischen die Vereine, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem DFB gerecht werden müssen, und ihre Anhänger getrieben.

Weiterführende Links:

Artikel der Rot-Schwarze Hilfe zur Umlegung von Verbandsstrafen

Artikel des Kölsche Klüngel: Zuschauerfehlverhalten - theoretisch immer ausschließbar?!

Artikel der Blauen Hilfe: Denunziantentum oder das große Wunschdenken des DFB

Artikel der Rot-Weissen Hilfe zum 9-Punkte-Plan

Artikel der schwarz-gelben Hilfe zur privaten Tätersuche durch die Vereine

Mittwoch, 18. Juni 2014

Beschluss des Amtsgerichts Hannover gleicht einer schallenden Ohrfeige für Hannover 96

Wie bekannt ist, haben am Samstag, 05.04.2014, also einen Tag vor dem Derby, 86 Inhaber einer Auswärtsdauerkarte beim Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe einer Eintrittskarte ohne verpflichtende Busanreise gestellt. Die diensthabende Richterin konnte darüber nicht mehr entscheiden, da die Anwälte von Hannover 96 einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt haben. Die Karten wurden somit von Hannover 96 nicht herausgegeben. Im Anschluss an das Derby wurde die Hauptsache für erledigt erklärt, es musste "nur" noch über die Kosten entschieden werden.

Das Amtsgericht Hannover hat nun im ersten Verfahren einen Beschluss erlassen; die Antragsgegnerin - in diesem Fall die Hannover 96 Sales&Service GmbH & Co. KG - muss alle Kosten tragen und hat somit den Rechtsstreit verloren, da die Verknüpfung der Kartenherausgabe mit Anreisezwang sowohl rechts- als auch vertragswidrig war.
Interessant in diesem Zusammenhang ist v.a. die Begründung des Amtsgerichts. In dieser steht unter anderem, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung "konnte nur aufgrund der nach Auffassung des Gerichts rechtsmissbräuchlichen Ablehnung der Bereitschaftsrichterin als Befangen nicht mehr rechtzeitig vor dem Spiel am Sonntag Nachmittag erlassen werden. Der Befangenheitsantrag diente ersichtlich nur dem Zweck, die drohende Eilentscheidung der Richterin zu verhindern."
Weiter heißt es: "Dies stellt unzweifelhaft eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Befangenheitsregelungen dar." Der Richter brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass die Inhaber einer Auswärtsdauerkarte nach den zehn Parallelverfahren, die in der Woche vor dem Derby ebenfalls zu Gunsten der 96-Fans entschieden wurden, verständlicherweise davon ausgegangen waren, dass Hannover 96 nach diesen - aus ihrer Sicht verlorenen Verfahren - allen Inhabern einer Auswärtsdauerkarte die Eintrittskarte ohne Buszwang aushändigt. Hannover 96 hat sich bekanntlich allerdings nicht diesen gerichtlichen Entscheidungen angepasst, sondern stattdessen "ihr vertragswidriges Verhalten gegenüber dem Antragsteller" durchgesetzt.

Die Fanhilfe Hannover fordert Hannover 96 nach dieser herben Niederlage daher zum wiederholten Male auf, sich öffentlich und angemessen bei den treuesten seiner Fans - und als nicht anderes kann man die Personen bezeichnen, die sich nicht nur für Heimspiele, sondern auch für Auswärtsspiele eine Dauerkarte kaufen - zu entschuldigen.

Der Beschluss in den weiteren 85 identischen Verfahren steht noch aus.

Fanhilfe Hannover, 18.06.2014

Sonntag, 11. Mai 2014

Stellungnahme zu den Ereignissen des Freiburg-Heimspiels

Nur eine Woche nach dem massiven Polizeieinsatz gegen Hamburger Fans im Volksparkstadion kam es gestern beim Spiel von Hannover 96 gegen den SC Freiburg erneut zu schweren Übergriffen von Polizisten auf Fußballfans.

Nachdem in den letzten Spielminuten im Gästeblock der Freiburger ein Spruchband mit der Aufschrift "Kind muss weg!" präsentiert worden war, stimmte der Oberrang und Teile des Unterrangs Gesänge mit selbigem Inhalt an. Dies wurde von den umliegenden Blöcken mit Beschimpfungen, Gesten und diversen Becherwürfen quittiert. Zudem versuchten einzelne Personen aus dem Unterrang in den Oberrang zu gelangen.
Daraufhin positionierten sich behelmte Polizisten überhalb des Oberrangs, was dazu führte, dass die Fans aus den Blöcken N16/N17 das Stadion verlassen wollten. Die Treppenabgänge wurden dabei allerdings durch die anwesenden Beamten versperrt. Aufgrund des zunehmenden Drucks von Hinten und damit einhergehenden Platzmangels wurden einzelne Fans in die Polizeiabsperrung gedrückt, woraufhin sie durch massiven Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray zurückgedrängt wurden. Im Zuge dessen kam es zu vereinzelten Würfen von Gegenständen auf die eingesetzten Beamten.

Durch den Polizeieinsatz kam es zu mehreren Verletzten. Eine Frau wurde von Beamten geschubst, stürzte die Treppe herab und verlor dadurch sogar kurzzeitig das Bewusstsein. Zudem sind der Fanhilfe Hannover diverse Platzwunden und Verletzungen durch den Einsatz von Pfefferspray bekannt, nach bisherigen Erkenntnissen erlitten zwei Fans Knochenbrüche.

Das weitere Verlassen des Stadions erfolgte ohne Zwischenfälle.

In der Nachschau bleibt fraglich, weshalb die Polizei den wie gewohnt statt findenden Abfluss der Fanströme aus dem Oberrang blockiert hat. Anstatt auf die sich dadurch anstauenden Massen deeskalierend einzuwirken, wurde die Lage durch den unverhältnismäßigen Einsatz der Beamten weiter zugespitzt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weder Hintergründe für den unverhältnismäßigen Einsatz, noch die endgültige Verletztenzahl fest.

Die Fanhilfe Hannover fordert zunächst alle Betroffenen auf, sich Verletzungen durch einen Arzt attestieren zu lassen. Zudem sollten Personen, die in nächster Zeit Mitteilung über ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren oder über ein Stadionverbot erhalten, einen Rechtsbeistand oder die Fanhilfe Hannover kontakieren. In einzelnen Fällen kann es auch sinnvoll sein, mit Hilfe eines Rechtsbeistands Strafanzeige gegen die eingesetzten Beamten zu erstatten.

Darüber hinaus fordert die Fanhilfe Hannover sowohl den Verein Hannover 96, als auch die Polizei Hannover auf, die Vorfälle lückenlos und transparent aufzuarbeiten.

Die Fanhilfe Hannover ist unter der E-Mail Adresse fanhilfehannover@gmx.de für Nachfragen erreichbar.

Samstag, 10. Mai 2014

Formulare für die Datenlöschung betreffend "Achim"

Hier findet ihr die versprochene Anleitung für die Datenlöschung betreffend Achim.

1. Schritt: Druckt die Formulare aus und füllt sie aus. Für die Formulare an die Polizei ist das Datum der Datenaufnahme der 01.02.2013/02.02.2013.

 Die Frist beträgt 4 Wochen ab Absendung eures Formulars (Zum Beispiel: Absendung am 12.05.2014, als Frist tragt ihr dann den 09.06.2014 ein). Unterschreiben nicht vergessen!

2. Schritt: Den Umschlag an die Bundespolizei adressiert ihr an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

3. Schritt: Den Umschlag an die Landespolizei adressiert ihr an:
Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover

4. Schritt: Den Umschlag für die Auskunft aus der Gewalttäter Sport Datei adressiert ihr an:

Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)
Postfach 210765
47029 Duisburg

5. Schritt: Ihr legt euren Formularen jeweils eine Kopie eures Ausweises (beidseitig!) bei. Ohne die Kopie gibt es keine Auskunft/Löschung!

6. Schritt: Ab in die Post. Das weitere Vorgehen bemisst sich dann nach der Antwort der Polizei. Sollte die Löschung verweigert werden oder ein Eintrag in der Gewalttäter Sport Datei vorliegen, meldet euch bei uns! Ist das Löschen erfolgreich und kein Eintrag vorhanden, ist kein weiteres Vorgehen nötig.

Die Downloads findet ihr hier:

Bundespolizei

Landespolizei

ZIS

Sonntag, 6. April 2014

Update zu den Verfahren der Auswärtsdauerkarteninhaber im einstweiligen Rechtsschutz

Nachdem der richterlicher Eildienst gestern ab 11:00 Uhr am Amtsgericht Hannover mit der zuständigen Richterin besetzt war, wurde gegenüber der Richterin durch den anwesenden Prozessbevollmächtigten mitgeteilt, dass sich derzeit eine Vielzahl von Rechtssuchenden vor dem Amtsgericht befindet, die auf der Grundlage der am 04.04.2014 verkündeten neun entsprechenden Entscheidungen des Amtsgericht Hannovers (u.a auch von dem Präsidenten des Amtsgericht Hannover), nun auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehren um die ihnen vertraglich zustehenden Eintrittskarten für das heutige Spiel in Braunschweig zu erhalten und zwar ohne, dass die hierzu aufgezwungene Busreise genutzt werden muss.

Der Richterin lag zu diesem Zeitpunkt eine Abschrift der Entscheidung Amtsgericht Hannover, Az.: 406 C 3516/14, vor, die eben vom Präsidenten des Amtsgericht Hannover selbst mit Datum des 04.04.2014 erlassen wurde. In dieser Entscheidung heißt es u.a. wie folgt:

Hat das Amtsgericht Hannover…. durch den Präsidenten des Amtsgericht Vogel beschlossen:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragssteller für das Bundesligaauswärtsspiel der Profimannschaft von Hannover 96 am 06.04.2014 bei Eintracht Braunschweig eine seinem Vertrag entsprechende Eintrittskarte der Kategorie „Stehplatz ermäßigt“ im Eintracht-Stadion zu übergeben, und zwar ohne, dass der Antragsteller verpflichtet wird, den durch die Antragsgegnerin bereitgestellten Bustransfer zu nutzen.

Der Antragssteller hat…damit aus § 433 Abs,. 1 BGB einen Anspruch auf Überlassung der zuvor genannten Karte.

Damit hat die Antragsgegnerin eine uneingeschränkte Garantie dafür übernommen, dass für die Auswärtsspiele von Hannover 96 die Inhaber der Dauerauswärtskarten (also ausdrücklich aller AWDK-Inhaber!) entsprechende Karten in der vereinbarten Kategorie erhalten.

Insbesondere ist die Antragsgegnerin nicht berechtigt, die Zusendung der Karten mit bestimmten Modalitäten über die Anreise zu Auswärtsspielen zu verbinden.“

Der vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich unerheblich ist, wenn Hannover 96 eine weitere Abrede mit Eintracht Braunschweig über die Busnutzung getroffen hätte.

Der vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich unerheblich ist, wenn Eintracht Braunschweig tatsächlich vor hätte, Karteninhaber ohne Busnutzung nicht in das Stadion einzulassen.

Auf all das kommt es – nach 9 im Ergebnis übereinstimmenden Entscheidungen des Amtsgericht Hannover – tatsächlich überhaupt nicht an.

Es gibt einen vertraglichen Anspruch, der ist zu erfüllen. So einfach ist das.

Trotz dieser klaren Rechtslage verweigerte Hannover 96, besser die Sales & Service GmbH & Co KG den berechtigten AWDK-Inhabern die Herausgabe der Eintrittskarten.

Diese Einstellung der Verantwortlichen zeugt von einem Rechtsverständnis das im eklatanten Gegensatz zu der Rechtsordnung und den Gesetzen steht.



Nachdem nun die 86 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Bevollmächtigen dem Gericht vorgelegt wurden, begannen die Damen im Geschäftszimmer die Namen der Antragsteller in das System einzupflegen. Die erkennende Richterin hatte sich um weitere Bedienstete bemüht, damit der „normale“ Dienst des richterlichen Eildienstes, u.a. die Bearbeitung von Haftsachen, weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Um 15.14 Uhr ging auf der Geschäftsstelle ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein.

Nach § 42 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen

Über die in dem Antrag von Hannover 96 mitgeteilten Gründe werden wir hier – zunächst – keine Mitteilung machen, da der dortige Vortrag noch Gegenstand des Verfahrens (das noch nicht beendet ist) und ggf. Gegenstand von strafrechtlich relevanten Weiterungen ist.

Zusammengefasst kann jedoch gesagt werden, dass die dort vorgetragenen – vermeintlichen - „Befangenheitsgründe“ sämtlich abzuweisen sind.

Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag konnte am Wochenende jedoch nicht mehr erfolgen. Zur Bearbeitung des Befangenheitsantrages muss die Richterin eine "dienstliche Stellungnahme" zu den vorgetragenen - vermeintlichen -Befangenheitsgründen abgeben.

Hiernach wird durch einen anderen Richter entschieden, ob tatsächlich Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin im Sinne des § 42 ZPO bestanden haben. Wenn das bejaht wird - was zu bezweifeln ist - wird sich ein anderer Richter mit dem weiteren Verfahren befassen müssen.

Wenn der Befangenheitsantrag abgelehnt wird die bisherige Richterin die Verfahren zu Ende führen.

Da nach der Durchführung des heutigen Spiels das Rechtsschutzinteresse an der Herausgabe der Karte entfällt, müssen die Verfahren jeweils für erledigt erklärt werden.

Es ist dann "nur" noch über die Kosten zu entscheiden. Hier ist die Regelung des § 91a ZPO zu beachten. Dort heißt es u.a.:
Haben die Parteien in den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes“


Mit anderen Worten, der, der den Rechtsstreit - ohne das eintretende erledigende Ereignis - verloren hätte (zweifelsfrei die Sales & Service GmbH & Co KG) muss nun auch die Kosten tragen. In der Kostenentscheidung werden die Verfahren "in der Sache" so, sozusagen "nachentschieden".



So viel zu den rechtlichen Ereignissen des gestrigen Tages. Innerhalb der nächsten Tage wird es zudem eine abschließende Stellungnahme geben, in der wir probieren, das Geschehene aufzuarbeiten. Auch, was diese Ereignisse für das Verhältnis Fans – Hannover 96 bedeutet, soll thematisiert werden.



Wir möchten euch in diesem Zusammenhang noch mal auf die Demo der Fanszene Hannover hinweisen: erscheint ab 10:00 zahlreich am Opernplatz, um lautstark für eure Rechte zu demonstrieren!


Freitag, 4. April 2014

++ WICHTIG ++ Neue Informationen für AWDK-Inhaber

Trotz der 11 Urteile des AG Hannover sowie Protesten vor der Geschäftsstelle von Hannover 96 hat Hannover 96 gegenüber Fanvertretern erklärt, dass eine Ausgabe der geschuldeten Tickets für das Braunschweig-Spiel nicht erfolgt.

Hannover 96 ist zu einer Herausgabe lediglich bereit, wenn jeder einzelne Inhaber die geschuldete Karte einklagt.

Wir haben daher für euch ein Formular vorbereitet, mit dem ihr morgen versuchen könnt, vor dem Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung zu erlangen.

Trotz der sehr großen Gewinnchancen besteht das Risiko, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ist dies der Fall, müsstet ihr selbst die Kosten des Verfahrens tragen. (ca. 150€).
Wenn ihr, wie erwartet und wie es ja auch bei den bisherigen Klägern der Fall war, recht bekommt, muss Hannover 96 die Kosten tragen.

Die Ausgabe dieser Formulare erfolgt heute ab 20:00 im Fanhaus am Eilenriedestadion!
Beachtet zudem, dass ihr, wenn ihr Minderjährig seid, die einstweilige Verfügung durch eure Erziehungsberechtigten einreichen müsst.

Seid also um 20:00 am Fanhaus! Dort können auch alle anderen Fragen beantwortet werden.

Die Zwangsbusanreise für AWDK-Inhaber ist rechtswidrig!

Mit heutigem Urteil hat das Amtsgericht Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt drei Klägern recht gegeben, die auf Herausgabe der geschuldeten Eintrittskarte aus dem Vertrag über eine Auswärtsdauerkarte für das Derby am Sonntag geklagt hatten.

Das Gericht stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die geschuldeten Tickets abzuholen.

Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.

Wir fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.

Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.

Mittwoch, 2. April 2014

Hat Hannover 96 Gästekarten in Einzelfällen doch ohne Zwangbusreise herausgegeben?

++ UPDATE ++ Im Anhang könnt ihr nun die (natürlich geschwärzte) Originalkarte sehen, sowie eine E-Mail, in der Hannover 96 die Inhaber solcher Karten auf die beste Anreise- und Parkmöglichkeit hinweist.


Die Fanhilfe Hannover hat vertrauliche Informationen darüber erhalten, dass Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
 
Die Fanhilfe hat sich in dieser Sache an den Verantwortlichen gewandt:
Sehr geehrter Herr Meier,

uns liegen Beweise vor, nach denen Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Nach Ihrer Aussage, sowohl in diversen E-Mails an Fans sowie Ihres Anwalts in der Verhandlung vor dem AG Hannover am 26.03.2014, hat Hannover 96 einen Vertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen, der es unmöglich macht, Zutritt zum Stadion ohne eine vorher erfolgte Busreise zu gewähren. Vielmehr liegen Hannover 96 nach eigener Aussage überhaupt keine Tickets vor, wes wegen auch die Lieferung von geschuldeten Gästetickets an den klagenden AWDK-Inhaber unmöglich sei.

Diese Aussagen decken sich nicht mit unseren Erkenntnissen. Es stellt sich für uns daher die Frage, inwieweit ihre Aussagen 1. der Unwahrheit entsprachen und 2. dazu dienen sollten, sowohl AWDK-Inhaber, als auch „Gewinner“ der ausgelosten Karten hinter das Licht zu führen.
Inwiefern ist eine offensichtliche „Besserbehandlung“ bestimmter, einzelner Fans von ihrer Seite gerechtfertigt?

Einer Erklärung sehen wir im Laufe des heutigen Tages entgegen.

Hochachtungsvoll
 
Fanhilfe Hannover


Sobald eine Antwort hierauf oder Neuigkeiten zu den anderen offenen Fragen vorliegen, informieren wir euch natürlich sofort.




Dienstag, 1. April 2014

Weitergehende Schritte für AWDK-Besitzer

Leider ist es doch komplexer als wir dachten, ein Formular vorzubereiten, mit welchem ihr als AWDK-Besitzer eigenständig, und vor allem auch wasserdicht, eine einstweilige Verfügung gegen Hannover 96 beim Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, direkt am Hauptbahnhof) einreichen könnt. Wir hoffen, dass wir es zumindest morgen noch fertig stellen können.
Wenn ihr dieses Formular ausgefüllt vor 15.30 Uhr abgebt, wird es noch am selben Tag behandelt. Schafft ihr es nur außerhalb der Geschäftszeiten zum Amtsgericht, müsst ihr den Nachtbriefkasten nutzen.

Um das Formular zu erhalten schickt bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de . Ihr erhaltet eine Antwort, sobald wir das Blanko-Formular vorliegen haben.

Aber bitte beachtet: Im Falle einer juristischen Niederlage (also einer Ablehnung) müsst ihr die Gerichts- und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Hierbei kann es sich insgesamt um etwa 350-400€ handeln.


Selbstverständlich besteht schon jetzt für euch die Möglichkeit, eigenständig einen Anwalt einzuschalten, der für euch eine einstweilige Verfügung einreicht. Auch hier wollen wir dazu anmerken: Im Falle einer Niederlage erhöhen sich die gesamten Kosten dann auf bis zu 500€.


Des Weiteren möchten wir euch darauf hinweisen, dass morgen am frühen Nachmittag eine weitere einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht entschieden wird. Vom Prozessausgang werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

Montag, 31. März 2014

Wichtige Informationen zum Thema Derby-Tickets

Nachfolgend dokumentieren wir die Presseerklärung der Rechtsanwälte Dr. Andreas Hüttl und Jürgen Scholz sowie des Klägers, Rechtsanwalt Ralf Nestler. Spätestens am Dienstag werden wir weitere Infos und ein "Do it yourself"-Paket für Besitzer einer Auswärtsdauerkarte veröffentlichen. Mit diesen Infos könnt ihr dann selbst tätig werden und die euch zustehende Eintrittskarte im Original einfordern. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld.

Die Presseerklärung ist im pdf-Format unter folgendem Link abrufbar:

http://www.hippke.de/downloads/nestler.pdf

Dienstag, 11. März 2014

Anfrage an Hannover 96 bezüglich Tickets und Anreise für das Derby am 06. April 2014

Seit gestern ist es offiziell: Eintrittskarten für das Derby wird es nur in Verbindung mit dem Erwerb einer Busreise geben. Dabei bekommen die vorher ausgelosten Teilnehmer einen Voucher zugesendet, der gegen Vorlage des Personalausweises dann im Bus gegen eine Eintrittskarte getauscht werden kann.

Bezüglich dieser fraglichen Politik hat sich die Fanhilfe Hannover nun mit folgendem Schreiben an die Verantwortlichen gewandt.

Über die Antwort und den weiteren Verlauf halten wir euch selbstverständlich auf dem laufenden!

Sehr geehrte Verantwortliche von Hannover 96,
wir wenden uns an Sie, da nun feststeht, dass eine Eintrittskarte für das Derby am 06. April 2014 ausschließlich in Verbindung mit einer Busanreise zu erhalten ist. Hierzu stellen sich uns die folgenden Fragen:

1. Ist Ihnen bewusst, dass Inhaber einer Auswärtsdauerkarte von einer verpflichtenden Busanreise ausgenommen sind und ebenso keinen Voucher zugeschickt bekommen dürfen, sondern die Eintrittskarte im Original (vgl. u.a. Punkt 7 der AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014)?
Weiterhin können Besitzer der Auswärtsdauerkarte ihre Eintrittskarte an Freunde oder Bekannte weiterreichen (vgl. Punkt 11 AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014 und Punkt 10.3 ATGB), eine fixe Personalisierung ist dementsprechend nicht möglich.

2. Da die ca. 170 Personen, die im Besitz einer Auswärtsdauerkarte sind, zu der kollektiven Anreise somit nicht gezwungen werden können, stellt sich die Frage, inwiefern es zielführend ist, andere 96-Fans zu einer Anreise zu nötigen und somit ihre Reisefreiheit einzuschränken. Das Ziel alle 96-Fans geschlossen anreisen zu lassen, wird sich ohnehin nicht erreichen lassen.
Ist es nicht viel mehr unnötige Panikmache, wenn man die übrigen 96-Fans zwingt, sich in Busse zu quetschen? Was machen die Exil-Fans z.B. aus Berlin? Sollen diese extra nach Hannover fahren, um anschließend die A2 wieder zurück zu fahren?

Die angedachte Verkaufspolitik verstößt nicht nur gegen die von Ihnen verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist daher abzulehnen, sondern auch gegen die europa- und grundrechtlich normierte freie Reisemittelwahl hunderter Fans.


Mit freundlichen Grüßen
Fanhilfe Hannover

Dienstag, 4. März 2014

Thema Datenschutz: Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.05.2015

Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bundesmeldegesetzes im Mai 2015 hat auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius angekündigt, die Daten aller niedersächsischen Meldeämter in einer zentralen Datei zusammen zu fassen.

Die offene Gruppe freiheitsfoo hat sich mit diesem Thema kritisch auseinandergesetzt und nun eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir euch empfehlen wollen.

Pressemitteilung von freiheitsfoo zum Bundesmeldegesetz

Donnerstag, 20. Februar 2014

Interview mit dem Fanprojekt Hannover

Wir möchten euch hiermit noch mal auf die Faninfo des Fanprojekts Hannover vom Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach hinweisen.

Dort gibt es ein fiktives Interview mit dem Fanprojekt zum Thema Stadionverbote, in dem auch die Fanhilfe Hannover Erwähnung findet.

Faninfo zum Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach

Dienstag, 21. Januar 2014

Pressemitteilung, 21.01.2014

Fanhilfe Hannover kritisiert fragwürdige Hausdurchsuchungen bei Anhängern von Hannover 96

Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen.
Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt.
Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.

Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden.

Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.

Fanhilfe Hannover, 21.01.2014

Workshop auf dem Fankongress 2014




An dieser Stelle sei noch einmal auf den Workshop zur Notwendigkeit der rechtlichen Unterstützung von Fußballfans auf dem Fankongress 2014 hingewiesen, an dem auch die Fanhilfe Hannover mitgewirkt hat.

Hier wurde noch mal deutlich, dass eine lokale Rechtshilfegruppe, die ihre Mandanten auch finanziell unterstützen kann, unverzichtbar geworden ist, um gegen die personelle, finanzielle und professionelle Übermacht von Vereinen, Polizei und Staatsanwaltschaft vorgehen zu können.

Dienstag, 7. Januar 2014

Erfolgreicher Antrag auf Aufhebung eines Stadionverbots in einem durch die Fanhilfe unterstützten Fall

Im Falle des 19-jährigen, der sich nach dem Heimspiel gegen Wolfsburg im Januar 2013 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Hannover verantworten musste, konnte Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch und die Aufhebung des gegen den Angeklagten ausgesprochenen Stadionsverbotes erreichen.

Der Anklage war eine Auseinandersetzung zwischen Polizei- und Ordnungskräften sowie Mitgliedern einer Fangruppierung vorausgegangen, in deren Zuge der Angeklagte versucht haben soll, beteiligte Polizisten mit einer Fahnenstange zu verletzen und sich gegen eine Festnahme zu wehren.

Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass seitens der Polizei bewusst Videomaterial unterschlagen worden war. Außerdem kam der Verdacht auf, dass auch durch Falschaussagen das Ergebnis des Prozesses beeinflußt werden sollte. Letztendlich war auf später durch den Verteidiger eingebrachten Videoaufnahmen deutlich zu erkennen, wie die eingesetzten Polizisten den Angeklagten bei der Festnahme mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn gegen einen Betonpfeiler schleuderten. Beweise für eine versuchte Körperverletzung seitens des Angeklagten lieferte das Videomaterial jedoch nicht, sondern entlastete ihn wesentlich vom Tatvorwurf.

Gegen den Freispruch des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Berufung ein, nahm den Antrag jedoch Anfang Dezember zurück.
Im Gegenzug wurden Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt und der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.

Dem rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten folgte nun die Aufhebung des ausgesprochenen Stadionverbots, sodass der Freisgesprochene das Heimspiel gegen Nürnberg bereits wieder im Stadion mitverfolgen konnte.

Auch dieser Fall ist wieder ein Beispiel für die fragwürdige Vergabepraxis von Stadionverboten, die in den allermeisten Fällen lediglich aufgrund eines Verdachtes ausgesprochen werden, ohne, dass eine Schuld auch nur ansatzweise durch ein Gericht festgestellt wurde.