Mittwoch, 8. Mai 2013

Werbemails von Viagogo verhindern

Auch wir sind mittlerweile beim Thema „ViaNogo“ angekommen.
Fanrechte stärken heißt für uns auch, Fans vor Begleiterscheinungen der zunehmenden Kommerzialisierung zu schützen. Dazu zählt es auch, wenn Fans trotz der schriftlichen Untersagung von Werbemails von 96 und Viagogo weiterhin belästigt werden. Derzeit vertreten wir einen Fan, dem dieses widerfahren ist.

Wenn Ihr ebenfalls als Dauerkartenkunde von den Mails für den umstrittenen Partner von 96 genervt seid, empfehlen wir Euch, folgenden Text mit Euren Daten zu versehen und als Antwort auf den Newsletter an 96 zu senden. Hebt Euch den Schriftverkehr gut auf, für den Fall, dass Ihr weiterhin belästigt werdet.
 
„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit untersage ich Ihnen, bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf mir als Dauerkartenkunden Werbemails für Dienstleistungen, Produkte oder Events Ihres „Partners“ Viagogo zukommen zulassen.
Auch meine Zustimmung zu den AGBs im Rahmen meiner Dauerkartenverlängerung oder Ticketbestellung widerruft diese Untersagung nicht.
Bei erneuter Zusendung von Werbemails, deren Inhalt Bezug auf den o.g. „Partner“ Viagogo nimmt, werde ich rechtliche Schritte über einen Rechtsbeistand einleiten.

Mit schwarz-weiß-grünen Grüßen
Name Nachname“
 
Sofern Ihr dennoch im Nachgang Eurer Mail derartige Werbemails erhalten solltet, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand eurer Wahl zu konsultieren und eine Unterlassung/Abmahnung zu erwirken.

Sonntag, 28. April 2013

Pressemitteilung, 29.04.13


Erfolgreiche Klage gegen Platzverweis


Kurz vor der gerichtlichen Verhandlung, die auf letzten Donnerstag den 25.4. angesetzt worden war, erkannte die Polizeidirektion die Rechtswidrigkeit des Platzverweises an. Somit war die Verhandlung hinfällig.

Was war passiert?

Nach dem Europapokalspiel gegen Standard Lüttich am 15.09.2011 hielt sich eine Gruppe 96-Fans – darunter auch der Kläger - am Platz der Göttinger Sieben auf, um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Gruppe nicht deckungsgleich mit den Personen, die kurz zuvor auf dem Schützenplatz von der Polizei zerstreut worden waren, gewesen ist, wurden die Personen eingekesselt.
Nach etlicher Wartezeit überprüfte die Polizei sämtliche Personalien und sprach jedem einen Platzverweis aus – auch Personen, die zuvor gar nicht im Stadion waren.

Zwar hatte der Kläger dem Spiel beigewohnt, aktenkundig war er bis dato jedoch nicht. Die Fanhilfe Hannover unterstützte seine Klage gegen diese polizeiliche Maßnahme. Problematisch war die Rechtmäßigkeit besonders durch die ungenaue Abgrenzung des durch den Platzverweis betroffenen Gebiets und durch den fehlenden Nachweis, dass der Kläger in absehbarer Zeit noch Straftaten hätte begehen wollen.

Die Fanhilfe Hannover legt diesen Fall nun „erfolgreich“ zu den Akten, möchte aber gleichwohl davor warnen, den Erfolg zu groß zu bewerten. Das teilweise willkürliche und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei wird sich dadurch vermutlich nicht ändern. Es bleibt also für die Zukunft wichtig, seine Rechte wahrzunehmen, darauf zu bestehen und sich nicht alles bieten zu lassen.


Fanhilfe Hannover, 29.04.2013

Montag, 1. April 2013

Aktionsspieltag Datei „Gewalttäter Sport“ gegen Stuttgart

Was ist die Datei „Gewalttäter Sport“?

Die Datei Gewalttäter Sport ist eine Datensammlung für vermeintlich gewalttätige Fans. Derzeit (Stand November 2011) befinden sich 17.377 Personen in dieser Datei. Hiervon ist allerdings nur ein sehr geringer Bruchteil jemals straffällig geworden und rechtskräftig verurteilt worden. Die überwiegende Mehrheit der gespeicherten Personen sind Fußballfans, deren Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgenommen und gespeichert wurden. Bereits eine einfache Personenkontrollen ohne Bezug zu einem Vorfall führen in der Praxis zu einer 5-jährigen Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“. Viele der Betroffenen sitzen dabei in ihrem Glauben in den Rechtsstaat dem fatalen Irrglauben auf, dass sie nicht in dieser Datei gespeichert sind. Das böse Erwachen folgt in der Regel, wenn es bereits zu spät ist. Stadt-, Reise- oder Betretungsverbote oder Meldeauflagen können die Folgemaßnahme aus den gespeicherten Datensätzen sein. Ein bisher unglaubwürdiges Horrorszenario rückt dabei immer öfter in die Realität, wenn beispielsweise bei Urlaubsreisen eine Ausreiseuntersagung erfolgt oder sogar präventive Maßnahmen wie ein Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr zu Euren Lasten durchgeführt werden. Eine Aufarbeitung ist oftmals zeit- und kostenintensiv und nur im Nachgang der Maßnahme möglich.

Bis vor kurzem war eine Anfrage zu einer Auskunft noch leicht über die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) möglich. Durch vermehrte Nachfragen und organisatorische Änderungen sind aber nun LKA und BKA über die Verbunddatei (INPOL) für die Daten verantwortlich. Eine Anfrage ist nur noch mit einer behördlich beglaubigten Kopie des Personalausweises oder einer Anfrage über einen Rechtsbeistand möglich. Zudem kommt der Umstand, dass über INPOL jeder Polizeibeamte Zugriff auf Eure Daten hat und Ihr somit bei jeglichem Kontakt mit der Polizei bereits durch nichtssagende Eintragungen stigmatisiert werden könnt. Um für Gewissheit zu sorgen und Euch ein böses Erwachen zu ersparen, bieten wir zum Spiel gegen Stuttgart eine Anfrage für 35€ über unseren Anwalt an. Er wird Euch die relevanten Datensätze und Auskünfte besorgen und zukommen lassen.

Was benötigen wir von Euch?

Alles was wir von Euch benötigen ist die unterschriebene und ausgefüllte Vollmacht, sowie die Pauschale von 35€. Bitte bringt den Betrag in einem offenen, mit Eurer Anschrift versehenen, Umschlag mit. Die Vollmacht erhaltet Ihr bei uns und könnt sie dort ausfüllen. Wir werden alle Anfragen am Folgetag unserem Anwalt zur Bearbeitung übergeben.

Ihr findet uns am 07. April ab 13 Uhr am Fanhaus am Eilenriedestadion, sowie von 16 – 17 Uhr im Zwinger im Niedersachsenstadion. Die Ansprechpartnerin für Euch ist Wiebke.

Sobald unser Anwalt von allen Betroffenen eine Auskunft eingeholt hat, werden wir zeitnah eine Infoveranstaltung einberufen und mögliche Vorgehensweisen erläutern.

Dienstag, 19. März 2013

transparente-polizei.de

Die Initiative "Für eine transparente/ bürgerfreundliche Polizei" gab am 15.03.2013 eine lesenswerte Presseerklärung heraus. Link zur Initiative.




Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
nach der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (CAT) vom 10.12.1984
(BGBl. 1990 II S.246) - ein völkerrechtlicher Vertrag, dem auch die
Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist - sind die Vertragsstaaten
verpflichtet, unabhängige Polizeibeschwerdestellen (UPBS) einzuführen um
sicherzustellen, dass alle Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte
unverzüglich und gründlich von unabhängiger Stelle untersucht werden.
Diese Stelle soll institutionell und auch faktisch von der Polizei gänzlich
unabhängig sein. Zudem wird die Identifizierbarkeit von Polizisten sowie eine
aussagekräftige Kriminalstatistik über Fälle von Misshandlungen durch
Vollzugsbeamte gefordert.
 
 
Deutschland ist von der Einhaltung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen
meilenweit entfernt, im Gegensatz übrigens zum Nachbarland Österreich, das
eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet und die örtliche
Zuständigkeit der internen Ermittler sogar außerhalb des betroffenen
Bundeslandes verlegt hat. In Deutschland gibt es eine derartige unabhängige
Behörde nicht, die Kennzeichnungspflicht wurde lediglich in zwei
Bundesländern eingeführt.
 
 
Aus mittlerweile vielfach gegebenem Anlass durch eklatante Fälle von
Polizeigewalt und deren völlig unzureichende Aufklärung, hat sich die
Initiative "Für eine transparente / bürgerfreundliche Polizei" entschlossen,
die fortgesetzte Missachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und
menschenrechtlichen Mindeststandards - in ganz Deutschland
und speziell in Bayern - bei den zuständigen Instanzen, namentlich dem
Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen (UN) in Genf, sowie dem
Menschenrechtskommissar und dem Anti-Folter-Komitee des Europarates in
Straßburg anzuzeigen und diese zu bitten, sich insbesondere für eine
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die Einrichtung einer wirklich
unabhängigen Ermittlungsbehörde bei Vorwürfen ungerechtfertigter
Polizeigewalt durch die deutschen Organe einzusetzen.
Zu ihrer Information haben wir unsere Schreiben an diese Stellen (samt
Anlagen) beigefügt.
 
 
Die Fam. Anton und Sandra Brandmeier aus Rosenheim, die selbst Opfer einer
gewalttätigen Polizeiattacke an der eigenen Wohnungstür wurde, hierzu:
„Wir haben erlebt, wie „unabhängig“ die Ermittlungen waren: die
Rosenheimer Polizei ermittelte gegen sich selbst - völlig einseitig und
parteiisch. Wir sind die Opfer von unrechtmäßiger Polizeigewalt und wurden
aufgrund einer fehlenden unabhängigen Ermittlungsbehörde zum Täter
gemacht. Das war für uns genauso schlimm wie die erlittene Polizeigewalt.“
 
 
Herbert Schröger, einer der Anzeigeerstatter bzgl. der Schlagstockattacke der
USK-Beamten gegen Stadionbesucher im Grünwalder Stadion im Dezember
2007:
 
 
"Wir haben erlebt, wie „effektiv“ die Ermittlungen waren: Videobeweise
wurden vernichtet und es gab geheime Treffen der Ermittler mit den
beschuldigten Beamten. Und die behelmten Kampfmannschaften des USK
mit Schlagstöcken konnten mangels Kennzeichnung nicht identifiziert
werden."
 
 
Die Initiative „Für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei“ ist ein
Zusammenschluss von Einzelpersonen und Gruppen. Sie fordert insbesondere
die Einführung einer individuellen Kennzeichnung für alle uniformierten
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und wirbt für möglichst viele
Unterstützer dieser Forderung.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Pressemitteilung, 28.02.2013

Fanhilfe Hannover erzielt Erfolg gegen die Personalisierung von Eintrittskarten für Auswärtsspiele von Hannover 96

Hannover 96 hatte den Vorverkauf der Karten für die Auswärtspartie beim Bundesligisten Borussia Dortmund stark reglementiert. So war es für Fans nicht möglich, die Karten telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Alle Fans mussten persönlich in den Vorverkaufsstellen erscheinen und erhielten nur gegen Abgabe ihrer persönlichen Daten die begehrten Eintrittskarten. Pro Person konnten nur zwei Tickets erworben werden. Hannover 96 begründete diese Maßnahme mit der Annahme, dass einige Fans im Vorverkaufszeitraum noch durch ein Stadionverbot hätten belegt werden können. In diesem Fall plante Hannover 96 die Tickets zu sperren. „Die gesamte Maßnahme war absolut unprofessionell und undurchdacht. Gemäß den Ticket AGBs von Borussia Dortmund ist es absolut legitim, die Karten zum gleichen Preis weiterzugeben oder sogar zu verschenken. Des Weiteren konnte jede Person zwei Tickets erwerben. Selbst wenn die Datenerfassung rechtlich zulässig gewesen wäre, wäre die Umsetzung der Folgemaßnahmen unmöglich gewesen.“ erklärt Florian Meyer, Sprecher der Fanhilfe Hannover.

Infolge der Maßnahme beauftragte ein betroffener Fan einen Rechtsbeistand der Fanhilfe. Dieser verwies auf die derzeitigen Richtlinien zum Datenschutz. Hannover 96 prüfte den Sachverhalt und nahm im Fall des Betroffenen Abstand von der Personalisierung der Tickets. Außerdem sicherte Hannover 96 zu, das "bemängelte Verfahren zwecks Vergabe der Eintrittskarten [...] für die Zukunft [zu] überdenken".

„Wir sind froh, für die Zukunft die Weichen richtig gestellt zu haben. Wir sind beruhigt, dass in der aktuell sehr unsachlich geführten Diskussion um Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Stadien auch die Vereine und Verbände daran erinnert werden, dass Fanblöcke keine rechtsfreien Räume sind.“ fuhr Meyer fort. Nach Informationen der Fanhilfe Hannover sind derartige Maßnahmen der Vereine im Vorfeld von zahlreichen Partien ein neues Instrument, um bei etwaigen Geldstrafen durch die Verbände eine Strafmilderung zu erzielen. Die Fanhilfe Hannover betont mit aller Deutlichkeit, bei einer erneuten Personalisierung der Auswärtskarten rechtliche Schritte einzuleiten.

Samstag, 16. Februar 2013

Formulare bzgl. Datenlöschung Achim

Am Montag den 11.02.2013 fand im Niedersachsenstadion das Gespräch zwischen Bundespolizei, Hannover 96 und wenigen Betroffenen aus Achim bzw. deren Eltern statt.
Die Bundespolizei lies den Tag aus ihrer Sicht Revue passieren und musste sich zu Fragen aus dem Publikum rechtfertigen. Dies stellte den Großteil der Veranstaltung dar. Die Auswärtsspiele in naher Zukunft wurden nicht weiter besprochen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Es wurde gegen alle 434 Betroffenen ein Ermittlungsverfahren (Verdacht auf Landfriedensbruch) eingeleitet.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass 95% der Fälle wieder eingestellt wird. Unklar ist, ob die Bahn evtl. Regressforderungen aufgrund der Zugausfälle und Verspätungen stellt.

Hannover 96 wird keine Stadionverbote gegen die Betroffenen aussprechen, solange der es beim Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch bleibt (theoretisch wäre ein Stadionverbot dafür möglich). Sollten jedoch konkretere Vorwürfe gegen einen Betroffenen erhoben werden (z.B. Körperverletzung) wird Hannover 96 ein Stadionverbot prüfen.



Bzgl. der Datenerfassung sagt die Bundespolizei, dass die Daten gelöscht werden, sobald sie seitens der Staatsanwaltschaft nicht mehr benötigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Veranstaltung eher schwach war. Beide Seiten haben ihre Sichtweise sachlich dargestellt, mehr aber auch nicht. Für die Zukunft lässt sich wenig mitnehmen, vor allem, da die Bundespolizei sich nach wie vor keine Fehler eingesteht.


Das von Martin Kind angekündigte Vorgehen in Bezug auf die Vergabe von Stadionverboten irritiert uns stark, waren derartige Ausnahmen in jüngster Vergangenheit nach seiner eigenen Aussage in den Fanrunden nicht möglich. Es wäre schön, wenn nicht nur bei medialem Druck mit dem repressiven Mittel Stadionverbot vorsichtig umgegangen wird, sondern generell.
Der "vorsichtige" Umgang darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gezielt einzelne Personen isoliert und ohne eine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht mit einem Stadionverbot belegt werden sollen.
Das angedachte Bewährungsmodell bei Stadionverboten erscheint uns hingegen sinnvoll, sollte es denn auch umgesetzt werden.

Dem Thema selbstständige Datenlöschung stehen wir sehr kritisch gegenüber, hat uns doch die Vergangenheit andere Sachen gelehrt. Daher möchten wir euch auch nochmals unsere Formulare an Herz legen. Inzwischen dürften auch alle Daten bearbeitet worden sein.
Da sowohl Bundes- als auch Landespolizei in Hannover beteiligt waren, solltet ihr beide Formulare abschicken. Außerdem gibt es ein Musterformular, falls ihr euch unsicher seid.

Adresse Bundespolizei:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Adresse Landespolizei:

Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover


Datum der Kontrolle: 01/02.02.2013 (beide Tage angeben)

Frist: 18.03.2013

Vergesst nicht eine beidseitige Kopie eures Ausweises beizulegen.

Sonntag, 10. Februar 2013

Pressemitteilung, 10.02.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Einladung von Hannover 96 für die Betroffenen der polizeilichen Maßnahme im Rahmen der Begegnung zwischen dem SV Werder Bremen und Hannover 96 zur Kenntnis genommen und rät den Betroffenen, ihre Teilnahme zu überdenken bzw. ganz von ihr abzusehen.

Dies vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Betroffenen potentiell Beschuldigte in einem Strafverfahren sind.
Auch wenn die Zusammenkunft am kommenden Montag keine Vernehmung, zu bisher ohnehin nicht konkretisierten Vorwürfen, ist, so findet sie doch nicht im luftleeren Raum statt.
Solange keine Transparenz für jeden Betroffenen durch die Ermittlungsbehörden geschaffen worden ist, ist die Teilnahme an einer derartigen Gesprächrunde mit äußerster Vorsicht zu betrachten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Sinn, immerhin sitzen die Verantwortlichen für diese Maßnahme nicht mit am Tisch. Dafür aber der Präsident von Hannover 96, der außer einer unreflektierten Meinung zu der Thematik bisher nichts beitragen konnte.
Weiter fragwürdig ist, warum keine offene Einladung erfolgte, sondern der Personenkreis strikt auf die Betroffenen beschränkt wird. Vor allem da auch zukünftige Spiele besprochen werden sollen, bei denen der Kreis der Betroffenen weitaus größer ist, wie beim Auswärtsspiel in Dortmund samt personalisierten Eintrittskarten.
Ansonsten gilt bzgl. der Anreise zu Auswärtsspielen generell, dass jeder sowohl Anreisemittel als auch Anreiseweg selbst wählen darf.

Die Fanhilfe wird mit zwei Vertretern als Zuhörer vor Ort sein und euch hinterher über die Veranstaltung informieren.